Anhörung zum Mietendeckel: 18/2347 ist angekommen

Der Mietendeckel betritt erstmals das Parlament: Der Stadtentwicklungsausschuss hört Sachverstand – ganz unterschiedlichen.

Katrin Lompscher

Weiterhin optimistisch: Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher Foto: dpa

BERLIN taz | Selten zuvor durfte die interessierte Öffentlichkeit derart Anteil am Werdegang eines Gesetzes nehmen wie beim Mietendeckel. Nach Erörterung aller Zwischenstände der geplanten Regulierung, koalitionsinterner Zerreißproben und Senatsbeschlüsse, hat das Gesetzesvorhaben seit Mittwoch die nächste Stufe erreicht. Mit der Anhörung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen ist es im parlamentarischen Prozess angekommen, wo es schon am Donnerstag mit der ersten Lesung im Abgeordnetenhaus weitergeht.

18/2347 – so lautet der schnöde Name für dieses wichtigste Gesetz der Legislatur. Voll war es im Sitzungssaal 311. Nicht nur die zuständigen Parlamentarier waren vollständig anwesend, die Linke gar in halber Fraktionsstärke, sondern auch die zwölf geladenen ExpertInnen.

Die Ausführungen der sechs RechtswissenschaftlerInnen reduzierten sich auf zwei wesentliche Richtungen: Drei warnten mit unterschiedlichen Akzentuierungen vor dem Gesetz – es werde die von der CDU angekündigte Normenkontrollklage vor dem Landes- oder Bundesverfassungsgericht nicht bestehen. Drei weitere sahen das Vorhaben überwiegend auf einem guten Weg.

Die erste zentrale Streitfrage: Hat Berlin die Kompetenz, die Mieten öffentlich-rechtlich zu regulieren, oder hat der Bund mit der Mietpreisbremse bereits eine abschließende Regelung getroffen? Sehr eindringlich argumentierte der Richter Max Putzer im Sinne der Koalition: Da der Bund bei der Föderalismusreform seine Kompetenz für das Wohnungswesen nicht geltend gemacht habe, liege es bei den Ländern.

Ob der Mietendeckel mit dem Grundgesetz vereinbar sei, war die zweite Gretchenfrage: Hier warnte etwa die Professorin Karola Knauthe vor dem „Knackpunkt Verhältnismäßigkeit“ durch einen „massiven Eingriff in das Eigentum der Vermieter“.

Noch Veränderungsbedarf

Dass kein Gesetz aus dem Parlament hinausgeht, wie es eingebracht wird, wird auch beim Mietendeckel gelten. Denn auch von den grundsätzlich optimistischen Juristen wie Kilian Weber, einem der Miterfinder des Deckels, war Kritik an einigen Ausführungen des Gesetzestextes zu vernehmen. Rechtsprofessor Christoph Schmid verwies auf Erfahrungen aus anderen Ländern, wo sich Vermeidungs- und Umgehungsstrategien gezeigt hätten, und kritisierte etwa, dass Neubau aus dem Gesetz ausgenommen sei, kernsanierte Gebäude dagegen nicht.

Den bisherigen Rechtsgutachten aus den vergangenen Monaten wurden dabei keine wesentlichen Punkte hinzugefügt. Sven Kohlmeier, SPD, fasste die Resultate für sich zusammen: Der Mietendeckel sei ein „beherrschbares Risikoprojekt“. Ob er politisch sinnvoll ist, erörterten in der zweiten Runde Interessenvertreter der Immobilienwirtschaft. Während die einen Regulierung mit Verweis auf Neubau ablehnten, argumentierten andere mit der Dramatik der Lage anhand der Mietpreisentwicklung oder der gesunkenen Umzugsquote.

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