Massenklage gegen VW wegen Diesel: Mega-Verfahren wird fortgesetzt

Am Montag beginnt der zweite Verhandlungstag im Großverfahren gegen Volkswagen wegen des Dieselbetrugs. Ein Vergleich ist nicht in Sicht.

Auspuff vor VW Zentrale in Wolfsburg

Mitarbeiterparkplatz vor dem Verwaltungshochhaus des VW Werkes Foto: Julian Stratenschulte/dpa

BERLIN taz | Auch vor dem zweiten Verhandlungstag im Verfahren um die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den Autobauer Volkswagen ist kein Vergleich zwischen beiden Seiten in Sicht. Die Verbraucherschützer wollen vom Oberlandesgericht Braunschweig feststellen lassen, dass VW im Zuge der Abgasmanipulationen an Dieselmotoren „vorsätzlich und sittenwidrig“ betrogen hat und den KundInnen Schadenersatz zusteht. VW bestreitet, dass den KäuferInnen ein Schaden entstanden ist. Am Montag wird es vor Gericht unter anderem um die Frage gehen, ob die geltend gemachten Ansprüche begründet sind.

Ende September hat vor dem Oberlandesgericht Braunschweig das bislang größte Verfahren um manipulierte Dieselfahrzeuge begonnen. Bei der Musterfeststellungsklage führte eine Partei stellvertretend den Prozess, im Erfolgsfall gilt das Urteil für alle Personen, die sich in das entsprechende Register beim Bundesjustizministerium eingetragen haben. In diesem Fall gibt es 468.000 Einträge. Allerdings müssen die AutokäuferInnen ihre Ansprüche individuell einklagen.

Das könnte ihnen erspart werden, wenn sich VW und die VerbraucherschützerInnen auf einen Vergleich einigen. Dem Autobauer würden dadurch enorme Gerichtskosten erspart bleiben. Die Verbraucherschützer sind offen für einen Vergleich. Volkswagen sei bislang nicht an den Verband herangetreten, sagte Sebastian Reiling vom Bundesverband. Allerdings sei noch immer unklar, wie viele der 468.000 Einträge im Klageregister valide sind. Möglicherweise gibt es Doppelungen, auch könnten sich AutohalterInnen in das Register eingetragen haben, für deren Fahrzeuge die Klage nicht gilt. Erst wenn alle Eintragungen ausgewertet sind, könne der wirtschaftliche Wert eines Vergleichs bestimmt werden, sagte er.

Kommt es nicht zu einem Vergleich, wird das Verfahren wahrscheinlich bis vor den Bundesgerichtshof gehen. Bislang ist die Rechtsprechung in Bezug auf die Abgasmanipulationen nicht eindeutig. Volkswagen verweist auf etliche Oberlandesgerichte, die zugunsten des Autobauers entschieden haben. Die VerbraucherschützerInnen dagegen sehen die Gerichte eher auf Seiten der DieselkäuferInnen. Außerdem weisen sie darauf hin, dass VW Vergleiche schließt, um höchstrichterliche Urteile mit Grundsatzcharakter zu verhindern.

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