GroKo einigt sich auf Wohnungspolitik: Mietpreisbremse wird verlängert

Mit neuen Gesetzen will die Bundesregierung vermeiden, dass die Mieten drastisch steigen. Der Deutsche Mieterbund zieht ein gemischtes Fazit.

Ein Häuserfassade von unten fotografiert, in einem Fenster hängt ein Schild: "Mieten?"

Die Mietpreisbremse wird verlängert – aber nicht einheitlich in ganz Deutschland Foto: dpa

Die Große Koalition hat sich bei ihrem Gipfel am Sonntagabend auf mehrere Beschlüsse zur Wohnungspolitik verständigt. So soll die Mietpreisbremse um fünf Jahre und damit längstens bis Ende 2025 verlängert werden. Falls Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstoßen, sollen Mieter künftig zu viel gezahlte Miete für 30 Monate rückwirkend wiederbekommen, wenn sie diesen Verstoß innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses rügen.

Die Bundesregierung hält allerdings an der Regel fest, dass die Bundesländer eigene Regelungen für Mietpreisbremsen erstellen müssen, damit diese in Kraft treten kann. Die Sozialdemokraten wollten dies ändern, nachdem die Regelungen in fünf Ländern von den Gerichten für ungültig erklärt worden waren.

Die 2015 in Kraft getretene Mietpreisbremse legt fest, dass bei Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übertroffen werden darf. Auf Bestandsmieten hat sie keinen unmittelbaren Einfluss.

Auch die Mietspiegel sollen verändert werden. Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre erhöht. Damit fließen auch ältere und damit niedrigere Mieten in die Berechnung mit ein. Die Koalition beauftragte die Bundesregierung zudem, bis Ende 2019 einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Möglichkeit zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschwert werden soll.

Kritik von allen Seiten

Der Deutsche Mieterbund (DMB) zog am Montag ein gemischtes Fazit der Beschlüsse. Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums der Mietspiegel hält der DMB für nicht ausreichend: „Wenn man wirklich dämpfend auf die Mietpreisexplosion reagieren wollte, müsste man den Betrachtungszeitraum auf 8, besser auf 10 Jahre, rückwirkend verlängern“, sagte Lukas Siebenkotten. Der DMB-Präsident begrüßte zwar die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025, kritisierte aber zugleich deren Abhängigkeit von landesrechtlichen Regelungen: „Eine Mietpreisbremse für ganz Deutschland wäre die richtige Antwort gewesen.“

Immobilienverbände kritisierten die Beschlüsse der Bundesregierung dagegen: „Durch die Einbeziehung von älteren Mieten werden Mietspiegel zu Wunschbildern, die nichts mehr mit der Realität des Wohnungsmarktes zu tun haben“, sagte Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Beständiges „Herumdoktern am Mietrecht“ sorge nicht für mehr bezahlbaren Wohnraum.

Die Bundesregierung einigte sich auch auf einige Punkte beim Neubau. So sollen in Zukunft Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens verbilligt abgegeben werden. Zudem will die Bundesregierung noch 2019 einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Empfehlungen der Baulandkommission umgesetzt werden. Dazu gehört ein erweitertes Vorkaufsrecht der Kommunen, um unbebaute Grundstücke zu erwerben.

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