Barley will Mietpreisbremse verschärfen: 300 Euro Miete zurückholen
SPD-Justizministerin Katarina Barley will die Mietpreisbremse weiter anziehen. Die Änderungen sollen auch rückwirkend gelten.

Katarina Barley mit einer eher unglücklichen Geste Foto: dpa
BERLIN taz | Die Summen sind beachtlich: 3.600 Euro Mietersparnis pro Jahr bei einem Fall in München, mehr als 4.000 Euro in Berlin. So viel Geld sparten BewohnerInnen, weil sie sich gegen eine überhöhte Miete zur Wehr setzten und sich dabei auf die Mietpreisbremse beriefen, laut einer Liste der Stiftung Warentest vom Anfang dieses Jahres. Künftig könnte man bei überhöhten Mieten möglicherweise noch mehr Geld sparen: Justizministerin Katarina Barley (SPD) möchte, dass Vermieter eine überhöhte Miete auch rückwirkend zurückzahlen müssen. Unionspolitiker haben sich am Montag bereits dagegen ausgesprochen.
Vermieter in sogenannten angespannten Wohnungsmärkten dürfen bei Neuverträgen in der Regel nur Mieten verlangen, die höchstens 10 Prozent über dem Mietspiegel liegen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur dann, wenn es sich um Neubauten handelt, um modernisierte Wohnungen oder auch die Vormieter schon eine höhere Miete gezahlt haben. Ansonsten gilt: Bei Summen höher als zehn Prozent über dem Mietspiegel können die MieterInnen nach Vertragsabschluss die Miete schriftlich „rügen“.
Zeigt sich, dass die Miete tatsächlich überhöht war und dass auch der Vormieter sehr viel weniger gezahlt hat, bekommen die BewohnerInnen die überzahlte Miete aber erst ab dem Zeitpunkt dieser „Rüge“ zurück. Laut Barleys Vorschlag müsste das zu viel gezahlte Geld in Zukunft schon seit Beginn des Mietverhältnisses rückwirkend erstattet werden.
Der Vorschlag sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagte Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin vom Berliner Mieterverein. Denn viele MieterInnen scheuten kurz nach Vertragsabschluss die Konfrontation mit dem Vermieter, „diese Auseinandersetzung wird oft auf später verlagert, weil man sich ja erst mal über den soeben abgeschlossenen Mietvertrag freut“, so Werner.
Daniel Halmer, Geschäftsführer des Rechtsdienstleisters „Wenigermiete.de“ sprach ebenfalls von einem „absolut sinnvollen“ Vorschlag Barleys. Bisher sei es für den Vermieter relativ risikofrei, bei einem Neuvertrag eine überhöhte Miete zu verlangen, weil er weder Bußgeld noch rückwirkende Zahlungen zu befürchten habe. Bei Wenigermiete.de können MieterInnen online das Sparpotenzial ihrer Miete ermitteln und dann die Firma beauftragen. Deren Mitarbeiter setzen sich mit dem Vermieter in Verbindung, bei erfolgreicher Mietkürzung wird eine Provision fällig. Die Zahl der InteressentInnen steigt. „Wir de-emotionalisieren das Thema“, sagt Halmer.
Der hessische Ministerpräsident und CDU-Bundesvize Volker Bouffier hält den Vorstoß Barleys für „wenig sinnvoll“. Damit werde „kein neuer Wohnraum“ geschaffen.
Leser*innenkommentare
Nicolai Nikitin
Diese Doppelmoral grün eingefärbter Menschen beobachte ich auch in meinem Bekanntenkreis: Wasser predigen und Wein saufen - wohl so alt wie die Menschheit.
Philippe Ressing
1. Frau Barley will ins Europaparlament gewählt werden - als Justizministerin ist sie bereits eine lame duck. 2. Die Mietpreisbremse ist jetzt schon ein zahnloser Bettvorleger - Danke Frau Barley. 3. Faktisch wird sich an der Verknappung und der Spekulation mit Wohnraum nichts ändern, viele luxussanierte Wohnungen stehen leer, da sie nur als Geldanlage genutzt werden.
Nicolai Nikitin
Leider wird durch die geplanten Maßnahmen das Investitionsklima für den Neubau von Wohnungen nicht gerade verbessert. Bereits vergangenes Jahr sind bundesweit die Baugenehmigungen im Geschosswohnungsbau zurück gegangen. Dieser Trend wird sich fortsetzen, wenn verstärkt populistische und investitionsfeindliche Maßnahmen ergriffen werden.
76530 (Profil gelöscht)
Gast
Ach, de Buffjeh. Kaum genesen, schon wieder am rumdilettieren. Selber neuen Wohnraum schaffen ... fordert ein Hesse, der seit Jahren auf bezahlbaren Wohnraum dort wartet, wo er auch leben möchte ...
TazTiz
Verfassungsrechtlich nicht haltbar. Ich kann nicht in einen Vertrag einwilligen und später beim Auszug Geld zurück fordern können.