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Die seltsame Akte der Marily S.Widerrechtlich gespeicherte Daten

Trotz eines Gerichtsbeschlusses zur Löschung illegal erhobener Daten hat der Hamburger Verfassungsschutz Informationen über Marily Stroux gespeichert.

Hat den Kampf mit dem Verfassungsschutz aufgenommen: Marily Stroux Foto: Miguel Ferraz

Hamburg taz | Die beim illegalen Einsatz von verdeckten Ermittlerinnen des Hamburger Landeskriminalamtes erfassten Daten, die sich zwischen 2008 und 2012 in Hamburgs linke Szene eingeschleust hat, sind trotz richterlicher Verfügung monatelang widerrechtlich beim Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) gespeichert worden. Dies geht aus Aktenvermerken des Inlandsgeheimdienstes hervor, die der taz vorliegen.

Erst aufgrund einer Klage der Fotojournalistin Marily Stroux, die vor dem Verwaltungsgericht Hamburg die Löschung der über sie gesammelten beruflichen Daten beim Landesamt erstreiten möchte, sah sich der Inlandsgeheimdienst genötigt, die illegalen Datenbestände der Polizei zu löschen.

Christiane Schneider, Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete der Linkspartei, befürchtet, dass womöglich weiterhin von der Polizei illegal erlangte Daten von Betroffenen, die zwischen 2001 und 2013 ins Visier dreier verdeckter Ermittlerinnen geraten waren, in den Geheimdienstdatenbanken ruhen. Schneider wird deshalb eine Senatsanfrage zu dem Komplex stellen. „Der Verfassungsschutz sah sich offenkundig trotz Anerkennungsurteile vorm Verwaltungsgericht erst dann veranlasst, die Daten zu löschen, als Marily Stroux klagte“, sagt die Linken-Abgeordnete. Sie hinterfragt, was mit den Daten der Betroffenen geschehen sei, die nicht gegen den Verfassungsschutz klagen.

Die drei verdeckten Ermittlerinnen waren in dem besagten Zeitraum nacheinander oder sogar zeitgleich in Hamburgs linker Szene zur Gefahrenabwehr tätig und hatten dabei widerrechtlich Privatwohnungen betreten, private Feiern organisiert oder waren sogar Liebesbeziehungen eingegangen. Iris P. als „Iris Schneider“ (2001 bis 2007) in der queerfeministischen Szene und beim Radio „Freies Sender Kombinat“, Maria B. als „Maria Block“ (2008 bis 2012) in antirassistischen Strukturen und Astrid O. alias „Astrid Schütt“ (2007 bis 2013) in der antifaschistischen Szene.

Der Verfassungsschutz sah sich erst dann veranlasst, die Daten zu löschen, als Marily Stroux klagte

Christiane Schneider, Die Linke

Bis 2016 sind alle drei Undercover-Einsätze vom LKA-Hamburg in Verfahren vor dem Verwaltungsgericht als rechtswidrig anerkannt und die Sperrung und Löschung aller illegal erhobenen Daten zugesichert worden – die Feststellungsurteile wurden allerdings ohne Beweisausnahme und Gerichtsverfahren ausgehandelt, weil die Polizei nicht durch eine Offenlegung der Ermittlungsakten Art und Umfang der jahrelangen Bespitzelung preisgeben wollte.

Ausgangspunkt für den nun laufenden Rechtsstreit zwischen Stroux und der Stadt Hamburg war ein Zufall: Im Rahmen einer Routineanfrage wegen ihrer Einbürgerungspläne beim LfV Hamburg kam 2016 heraus, dass die Hamburgerin mit griechischen Wurzeln seit mehr als 25 Jahren vom Geheimdienst bei ihrer Arbeit ausspioniert worden ist. Über sie seien Daten im nach­rich­ten­dienst­li­chen In­for­ma­ti­ons­sys­tem Nadis der Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­den von Bund und Län­dern er­fasst worden, teilte das Landesamt Hamburg mit. Dem In­lands­ge­heim­dienst lägen Er­kennt­nis­se vor, die „tat­säch­li­che An­halts­punk­te“ für den Ver­dacht be­grün­deten, dass Stroux sich „zu­min­dest seit 1988 an Ak­ti­vi­tä­ten links­ex­tre­mis­ti­scher Be­stre­bun­gen be­tei­ligt“ habe.

Als Indiz nennt der In­lands­ge­heim­dienst unter anderem Strouxs journalistisches En­ga­ge­ment im „In­itia­tiv­kreis für den Er­halt der Ha­fen­stra­ße“, dem Mitte der 1980er-Jah­re auch Rich­terInnen, An­wäl­tInnen, Po­li­ti­kerInnen, Po­li­zis­tInnen, Pas­to­rInnen und Hoch­schul­pro­fes­so­rInnen an­ge­hör­ten, und der sich da­mals für den Er­halt der be­setz­ten Häu­ser am Ha­fen­rand einsetzte. Weitere Indizien für den Verfassungsschutz, um Stroux als angeblich „be­deu­ten­de Per­son in­ner­halb der links­ex­tre­mis­ti­schen Szene“ zu werten: 31 Fototermine, auch für die taz, unter anderem, um Bilder der Flüchtlingsschiffe im Hamburger Hafen zu machen sowie Aktivitäten der Kampagne „kein Mensch ist illegal“.

Die Beobachtete

Die Fotografin Marily Stroux-Zacharaki wurde 1950 in Athen geboren und lebt seit 1976 in Hamburg. In ihrer Arbeit dokumentiert sie unter anderem Flucht und Migration sowie Aktivismus für Umweltschutz und gegen Rassismus.

Ihre Fotobroschüre „Shooting back“ soll eine „fotografische Antwort auf 28 Jahre Bespitzelung“ sein. Darin sammelt sie ihre Fotos von Aktionen, bei denen sie laut Verfassungsschutz nicht nur fotografiert, sondern teilgenommen hat.

Seit mehreren Jahren macht Stroux Fotoworkshops mit geflüchteten Kindern und Frauen, und unterstützt sie dabei, ihre eigenen Geschichten zu veröffentlichen.

Die Ausstellung „Die rote Tasche, die brennenden Schuhe und andere Geschichten aus der Flucht“ zeigt Bilder, die in Begegnungen mit Frauen auf der Flucht auf Lesbos und in Hamburg entstanden. Zu sehen bis zum 22. 5. im Ökumenischen Forum HafenCity, Hamburg.

Doch laut Stroux sind beim Verfassungsschutz Termine aufgelistet, an denen sie „nach­weis­lich in Grie­chen­land“ war. Der Hamburger Anwalt Carsten Gericke, der sie gemeinsam mit Ünal Zeran vertritt, kritisiert, dass der Verfassungsschutz „das Eintreten für demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien bei politisch links stehenden Personen und Organisationen als Anlass für Datenspeicherung“ nehme und „in entsprechenden Meinungsäußerungen Verhaltensweisen zu erkennen meint, die auf eine Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung gerichtet sind“.

Nachdem Stroux 2016 Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Stadt Hamburg eingelegt und die Löschung aller Daten gefordert hatte, ordnete der Hamburger Senat vorübergehend die Sperrung der Daten an. 2017 hat er sie jedoch wieder zur Verwendung freigegeben, weil sie, so heißt es in der Akte, weiterhin „zur Aufgabenerfüllung“ des LfV-Hamburg „notwendig“ seien. Zudem würde sich Stroux über die Medien äußern und sich mit ihrer Broschüre „Shooting back“ gegen ihre Bespitzelung zur Wehr setzen, was ein weiteres Indiz für ihre extremistische Gesinnung sei.

Inzwischen hat das Verwaltungsgericht die Akte zur Einsicht angefordert und auch einige Dokumente bekommen – ein Extrakt von rund 200 Blättern, die größtenteils geschwärzt sind. Mehr als 2.000 Seiten fehlen, weil der Inlandsgeheimdienst fürchtet, dass bei Bekanntwerden der Inhalte seine Arbeitsweise, Quellen und Informanten öffentlich würden und in der Folge bezahlte V-Leute um ihr Leben fürchten müssten.

Dennoch blieb ein Aktenvermerk vom April 2017 ungeschwärzt. Darin heißt es, dass – nach der Entsperrung der Daten – die von den verdeckten Ermittlerinnen der Polizei rechtswidrig erhobenen Erkenntnisse unverzüglich aus den Datenbeständen des LfV-Hamburgs getilgt würden. Diese seien auch direkter Bestandteil der Klage von Stroux vorm Verwaltungsgericht und das Landesamt werde so „datenschutzrechtlichen Maximen“ gerecht.

Politisch fragwürdig

Für Strouxs Anwalt Carsten Gericke ist der Datenschutz ein „pharisäerhaft“ vorgeschobener Grund. „Vielmehr dürfte es darum gegangen sein, einmal mehr Aktenteile schnellstmöglich zu schreddern, um zu verhindern, dass bekannt wird, in welchem Umfang rechtswidrige Erkenntnisse seitens der Verfassungsschutzbehörden gespeichert wurden und werden“, so Gericke.

Denn über die Hälfte der offiziell aufgelisteten 31 Anlässe, bei denen Stroux als Fotografin ins Visier des Verfassungsschutzes geraten ist, waren Aktionen, bei denen auch die verdeckten Ermittlerinnen Maria B. Und Astrid O. als Aktivistinnen eine wesentliche Rolle spielten, so Stroux zur taz. Dies bestätige, so Gericke, „dass die Beklagte bewusst personenbezogene Daten über die Klägerin erhoben hat, die originär ihre journalistische Tätigkeit betreffen“. Das aber wäre politisch fragwürdig.

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5 Kommentare

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  • Wer sich die Geschichte des „Verfassungschutzes“ einmal genauer anschaut, wird feststellen, wie aus einer antikommunistischen Tarneinrichtung der Allierten namens „Amt für Verfassungsschutz“ schon bald ein Sammelbecken für ehemalige stramme Nazis wurde. Obwohl der „Verfassungsschutz“ bis 1955 von den Alliierten kontrolliert wurde, beschäftigte er zahlreiche ehemalige Mitarbeiter der Gestapo als freie Mitarbeiter oder in Tarnfirmen. Ab 1955 [Anm.: Wiederbewaffnung Deutschlands, Gründung der Bundeswehr] stand NSDAP-Mitglied und SA-Stürmer Horst Schrübbers dieser Behörde vor, bis 1972 seine Verwicklungen in die NS-Justiz [Stichwort: Furchtbare Juristen] öffentlich thematisiert wurde. 1963 wurden noch 16 Mitarbeiter als ehemalige Mitglieder von Gestapo, SS oder SD ermittelt. Die Dunkelziffer dürfte allerdings deutlich höher gewesen sein. Eine vom Präsidenten Heinz Fromm 2009 einberufene Kommission, die Bezüge zur NS-Zeit aufklären sollte, konnte erst 2011 ihre Arbeit aufnehmen. In der Zwischenzeit wurde erstmal gründlich geschreddert. Die beauftragten Bochumer Historiker Constantin Goschler und Michael Wala mussten einen „durch vielerlei Umstände stark reduzierten Quellenbestand“ feststellen. Durch intensive Auswertung des vorhandenen Datenmaterials konnte immerhin noch bei 13 % aller BfV-Mitarbeiter ein NS-Hintergrund nachgewiesen werden.



    Nur soviel zur „demokratischen Tradition“ in dieser Behörde. Mit Verfassung und Demokratie hat der „Verfassungsschutz“ bis in die heutigen Tage in etwa soviel zu tun, wie die deutsche Kuh mit dem deutschen Schlager.

    • @Rainer B.:

      Korrektur: Der Mann hieß Hubert Schrübbers und nicht Horst Schrübbers. Der Horst kam erst später dran (;-))

  • Der Verfassungsschutz heißt Verfassungsschutz, weil er die Menschen vor der Verfassung schützt.

  • Alles was Sie sagen und tun kann und wird gegen Sie verwendet werden - Heute ich morgen Du , wahllos schlägt der Dienst hier zu

    Die Verfassung ´schützen´zu wollen indem nahezu gegen Alle in der Verfassung genannten Grund- & Menschenrechte , sowie etliche im StGB genannten Rechtsgrundlagen , verstoßen wird wie es BfV & LfV nachweislich typischerweise praktizieren und damit die Rechts- & Grundordnung systematisch ad absurdum geführt - um nicht zu sagen abgeschafft - wird , kann leider nur als Unseriös , Ineffektiv , Rechts- , Verfassungs- & Menschenrechts-widrig bezeichnet werden , wie sich bereits bei div. öffentlich gewordenen Skandalen um BfV & LfV ( Otto-John- , Abhöraffairen- , Urbach- , Schmücker- , Traube- , Tietke- , Celler Loch - , Stasibeamten bei LfV - , Kuron- , Weichert- , NPD-Verbotsverfahren- , Einbürgerungsaffairen- , NSU- , Gössner- , Anwalts- & Journalisten-Abhöraffairen- , NSA- , GBA-Entlassungs- & Maaßen- , & Stroux- Skandalen ) erwiesen hat . Zudem - in Anbetracht einer statistischen Zahl von etlichen Hunderttausend überwachten Bundesbürger*inne*n nur durch das BfV & LfV Ohne jeglichen Erwiesenen Tatverdacht oder Tatnachweis ( um von der NSA gar nicht zu reden welche die Bevölkerung ganzer Kontinente unter genau denselben Fehlenden Rechtsvorraussetzungen ausforschen & überwachen gar nicht zu reden ) - diese Affairen immer nur die Spitze des Eisbergs darstellen .

    Eine komplette Reformation der Methoden , des Personals & der Dienstbefugnisse der betroffenen Dienste auf Grundlage der notwendigen Einhaltung Maßgeblichen & Geltenden Rechts durch den Beaufsichtigenden Gesetzgeber ( Bundestag ) ist offensichtlich längst überfällig und höchstdringlich notwendig !!!