Nach der Reform des Sexualstrafrechts: Gefahrenzone Oktoberfest

Männer könnten wegen #MeToo und Strafrechtsreform nicht mehr gefahrlos flirten, warnt eine Sat1-Sendung. Ein Faktencheck zu sexualisierter Gewalt.

Zu sehen sind die Trommeln und Beine der Trommler einer Musikkapelle, die im Trachten- und Schützenzug zum Münchner Oktoberfest zieht

Oktoberfestzeit heißt immer auch: sexistische Sprüche und sexualisierte Übergriffe Foto: dpa

Wenn die Angst mitfeiert: „Mann greift Oktoberfestbesucherin unter den Rock und schlägt ihr einen Maßkrug ins Gesicht“, heißt es im „Wiesnreport“ der Münchner Polizei für den 25. September. Oder, selber Tag: „Vergewaltigung auf dem Festgelände.“ Und: „Versuchter sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Frau.“

„Wenn die Angst mitfeiert“ – unter diesem Titel widmete sich auch das Sat1-Frühstücksfernsehen dem Oktoberfest. Und redet über: Männer, die sich jetzt auf den Wiesn wirklich nicht mehr sicher fühlen können. „Die #MeToo-Debatte und die Verschärfung des Sexualstrafrechts kann das Ganze für Frauen und natürlich auch für Männer sehr gefährlich machen“, weiß Moderator Christian Wackert.

„Schon krass“ findet sein Gast, der Strafrechtler Alexander Stevens, den Fall eines Mannes, der zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, „und das Ganze, weil er einer Frau oberhalb der Bekleidung zwischen die Beine gefasst hat“. Ob das noch verhältnismäßig sei, fragt Stevens – immerhin käme man bei Körperverletzung oft mit weniger davon.

Es ist schon furchtbar, so der Tenor, dass solcherlei Delikte seit Inkrafttreten des neuen Sexualstrafrechts im November 2016 zu den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ zählen. „Jetzt habe ich das Gefühl, dass das in erster Linie für die Männer schlimm ist, diese Verschärfung des Sexualstrafrechts“, sagt Wackert. Aber auch für die Frauen sei es schlecht: „Weil Männer sich gar nicht mehr trauen, vernünftig zu flirten.“

Mehr angezeigte Fälle

Nun sei mal dahingestellt, ob es Frauen gibt, denen diese Art von Flirt – Griffe zwischen die Beine, ins Dekolletee, und so weiter – wirklich fehlen würde. Fakt ist: Seit der Reform werden mehr Straftaten aus diesem Bereich zur Anzeige gebracht.

Wurden im Jahr 2015 laut Kriminalstatistik des BKA noch wegen 46.081 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ermittelt, waren es im Jahr 2017 56.047 – ein Anstieg um etwa 21,6 Prozent. Das liegt aber weder unbedingt daran, dass die Zahl der Vergehen in die Höhe geschossen ist, noch daran, dass Frauen unschuldigen Männern das Leben zur Hölle machen wollen.

Zuerst einmal sind mit dem neuen Gesetz neue Straftatbestände im Bereich der „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ dazugekommen – so etwa der sexuelle Übergriff oder die sexuelle Belästigung mit körperlicher Berührung. Ein Griff in den Schritt etwa war vor der Reform allenfalls als Beleidigung mit sexuellem Hintergrund strafbar und fließt somit erst seit November 2016 in die Statistik ein.

Und auch, was als Vergewaltigung gilt, wurde erweitert: So ist jetzt entscheidend, dass die sexuelle Handlung gegen den Willen des Opfers geschehen ist – Stichwort „Nein heißt Nein“. Vorher war für den Straftatbestand einer Vergewaltigung etwa Bedingung, dass das Opfer sich körperlich gewehrt hat, mit Gewalt gezwungen wurde oder in einer schutzlosen Lage war – was oft eng ausgelegt wurde.

Neue Struktur im Gesetz

Gut nachvollziehen lässt sich das unter anderem im Sicherheitsreport des Polizeipräsidiums München für 2017. Dort zeigt sich nicht nur, dass die Zahl der angezeigten Sexualdelikte auf dem Oktoberfest seit 2015 (21) bis 2017 auf 69 gestiegen ist. Der Report zeigt auch, dass die verzeichneten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt von 2016 auf 2017 um 35 Prozent angestiegen sind, von 882 auf 1.191.

Die darin enthaltenen 252 Fälle sexueller Belästigung seien aber „vormals überwiegend als Beleidigungen auf sexueller Grundlage mit Tätlichkeit“ gemeldet worden – diese Gruppe schrumpfte entsprechend um 285 Fälle. In der Gesamtbetrachtung, so der Sicherheitsreport, sei von 2016 auf 2017 ein „leichter Anstieg“ von 1,8 Prozent zu verzeichnen.

Expert*innen gehen davon aus, dass dieser Anstieg neben der Umstrukturierung der Straftatbestände in der Tat noch einen weiteren Grund hat: Die gesellschaftliche Debatte, die durch #MeToo noch verstärkt wurde.

„Viele Frauen fühlen sich durch die öffentliche Debatte der vergangenen Jahre stärker ermutigt, Fälle anzuzeigen“, sagt etwa Katharina Göpner vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. „Außerdem ist das Wissen darüber, was strafbar ist, durch die Debatte heute weiter verbreitet.“ Dass die Zahlen jetzt steigen, wundert sie aus genannten Gründen nicht.

Viele Probleme bleiben

„Wir gehen davon aus, dass 90 Prozent der Fälle sexualisierter Gewalt in der Vergangenheit gar nicht zur Anzeige gebracht worden sind“, sagt Göpner. „Inwiefern sich das Dunkelfeld jetzt aufhellt, kann man noch gar nicht sagen – aber da gibt es sicherlich immer noch eine große Lücke.“

Denn viele Probleme blieben bestehen: Oft stünde Aussage gegen Aussage, und die Prozesse dauern lange – für die Opfer eine Belastung, zumal sie vor Gericht das Erlebte noch einmal schildern müssen.

Eine ganz andere Frage ist, inwiefern die höheren Anzeigenzahlen auch zu mehr Verurteilungen führen werden. Bundesweite Zahlen für 2017 kann das Statistische Bundesamt noch keine nennen.

Anteil der Urteile gering

Ein Blick nach NRW, das bevölkerungsreichste Bundesland, zeigt: 2015 wurden dort dem Landesjustizministerium zufolge 1.399 Personen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt, 2017 waren es 1.535. Das entspricht einem Anstieg von knapp zehn Prozent.

Aber: 2015 endeten 14,2 Prozent der bekannt gewordenen Fälle auch in einer Verurteilung. 2017 hingegen waren es, trotz des Anstiegs bei den Anzeigen, sogar weniger: Nur in 11,9 Prozent der dem LKA bekannten Fälle gab es auch eine Verurteilung.

Von einer Hexenjagd, wie Sat1 sie herbeiredet, kann also keine Rede sein. Er glaube nicht, dass sich durch das neue Gesetz viel am Verhalten der Menschen auf Volksfesten ändern werde, sagt Strafrechtler Stevens in der Sendung. Aber: „Die Konsequenzen sind brutal mittlerweile.“ Dass dies mitfühlende Worte in Richtung der Opfer sind, ist zu bezweifeln.

Anmerkung der Redaktion: Während dieser Text entstand, reagierte Sat1 offenbar auf die Kritik, die unter anderem über die sozialen Medien und einen Buzzfeed-Artikel kommt: Das Video ist nicht mehr auf der Webseite auffindbar. Moderator Wackert erklärt in einem Tweet: „Liebe alle, Kritik angekommen. Talk nochmal angeschaut, redaktionell besprochen. Fehler gesehen und notiert. Dafür möchte ich mich entschuldigen.“

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