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Haft für australischen Erzbischof

Ein Jahr Gefängnis für Vertuschung von Kindesmissbrauch. Strafe wird wohl in Hausarrest umgewandelt

Aus Canberra Urs Wälterlin

Erzbischof Philip Wilson zeigte keine Emotionen, als ihn ein Richter in der Stadt Newcastle zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilte. Das Höchststrafmaß wären zwei Jahre gewesen. Wegen seiner schlechten Gesundheit und der Gefahr von Übergriffen durch andere Gefangene wird Wilson wohl nicht ins Gefängnis müssen, sondern ein halbes Jahr im Hausarrest verbringen. Danach könne er auf Bewährung freikommen, so das Gericht.

Der Sprecher von Missbrauchsopfern begrüßte die Verurteilung, auch wenn es wegen des kurzen Strafmaßes eine gewisse Enttäuschung auslöse. „Australien hat aber Geschichte geschrieben, weil es den bisher höchstrangigen Geistlichen zur Verantwortung gezogen hat für das weltweite Problem des systematischen Missbrauchs von Kindern und dessen Verschleierung“, so der Sprecher, der selbst Opfer sexuellen Missbrauchs durch einen Priester war. Das Urteil gebe Zehntausenden Opfern rund um den Globus Hoffnung. Anwälte rechnen mit einer Flut von Anklagen gegen weitere Geistliche.

Wilson ist schuldig, 1976 nicht gehandelt zu haben, als ihm ein junger Messdiener klagte, der Priester Jim Fletcher habe ihn sexuell missbraucht. Wilson behauptete, sich nicht an das Gespräch zu erinnern. Es gelang der Anklage aber, ihm das Gegenteil zu beweisen. Demnach hatte er Infos über den Vorfall bewusst zurückgehalten. Der pädophile Fletcher missbrauchte später weitere Kinder. Er starb 2006 im Gefängnis.

Wilson ist noch Erzbischof von Adelaide. Für den Prozess hatte er temporär seine Aufgaben einem Stellvertreter übergeben. Die Opfer fordern Papst Franziskus auf, Wilson sofort seines Amtes zu entheben. Untersuchungen in Australien brachten in den letzten Jahren Tausende Missbrauchsfälle durch Geistliche und andere katholische Kirchenmitglieder zutage. Der Papst ist über seinen Finanzberater Kardinal George Pell in die Krise verwickelt. Australiens ehemals höchstem katholischen Geistlichen wird sexueller Missbrauch von Jugendlichen vorgeworfen. Eine Kommission hatte empfohlen, Geistliche strafrechtlich zu verfolgen, die Informationen über vermeintliche Übergriffe nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Das gelte auch für Geständnisse im Beichtstuhl. Ein Geistlicher hatte erklärt, lieber ins Gefängnis zu gehen als das Beichtgeheimnis zur verletzen.

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