: Fernsehen darf nacktes Elend zeigen
Bundesgerichtshof: ARD durfte über legale Missstände in Bio-Hühnerställen berichten
Aus Karlsruhe Christian Rath
Über die schlimmen, aber legalen Zustände in Bio-Hühnerställen durfte die ARD auch mit illegal angefertigten Filmaufnahmen berichten. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil. Die Umstände der Bio-Massenproduktion seien ein Thema von „großem öffentlichen Interesse“, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Galke zur Begründung.
„Wie billig kann Bio sein?“ Unter diesem Titel berichtete die ARD im September 2012 über die Zustände in den Ställen von Bio-Unternehmen. Dabei waren auch Aufnahmen aus Hühnerställen der ostdeutschen Erzeugergemeinschaft „Fürstenhof“ zu sehen, die rund 10 Prozent aller deutschen Bio-Eier produziert. Die Tiere standen dicht gedrängt auf engstem Raum, teilweise hatten sie keine Federn mehr. Auf dem Boden lagen etliche tote Hühner.
Auf Klage von Fürstenhof entschieden das Landgericht Hamburg und auch das dortige Oberlandesgericht, dass die Aufnahmen nicht erneut ausgestrahlt werden dürfen. Die Filmaufnahmen seien illegal zustande gekommen – nämlich durch einen Einbruch von Tierschützern – und zeigten keine illegalen Zustände. Der Bundesgerichtshof kam in der Interessensabwägung nun aber zu einem anderen Ergebnis: „Das Interesse der Sendeanstalt an der Ausstrahlung dieser Bilder überwiegt die Interessen des Unternehmens“. Die Aufnahmen zeigten die Diskrepanz zwischen den vermeintlich hohen ethischen Standards der Branche und den tatsächlichen Produktionsumständen. „Die gezeigten Aufnahmen stehen im klaren Gegensatz zum sattgrün ländlich geprägten Werbeauftritt der Klägerin“, betonte Galke.
Die Presse habe eine Aufgabe als „Wachhund der Öffentlichkeit“, so der BGH, und zwar nicht nur bei der Aufdeckung von Straftaten und anderen Rechtsbrüchen. Damit stützte das oberste deutsche Zivilgericht die Position der Fernsehjournalisten. Diese hatten argumentiert, dass auch legale Missstände dokumentiert werden müssten, um eine Reformdebatte auslösen zu können.
Der BGH betonte, er habe durchaus in Rechnung gestellt, dass die Bilder rechtswidrig hergestellt wurden. Allerdings habe sich die ARD nicht am Hausfriedensbruch beteiligt. Außerdem seien bei der Ausstrahlung keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Fürstenhof offenbart worden.
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