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Demoverbotszone auf dem Prüfstand

G20-Nachwehen: Weitere Klagen vor dem Verwaltungsgericht Hamburg zur Verteidigung des Demonstrationsrechts

Von Kai von Appen

Das generelle Demonstrationsverbot für die Hamburger Innenstadt während des G20-Gipfels steht ab sofort ein weiteres Mal auf dem Prüfstand: Die globalisierungskritische Organisation Attac hat am Dienstag Klagen über die Frankfurter Rechtsanwältin Judith Verleih vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, weil Attac am 7. Juli vergangenen Jahres drei Kundgebungen verboten worden sind.

Das ist die erste Klage, die sich direkt gegen die „Allgemeinverfügung“ der Polizei zum Schutz des Präsidentengipfels richtet, wodurch die gesamte westliche innere City bis zum Fuhlsbüttler Airport zur Demoverbotszone erklärt worden war. Darin sieht Attac eine Verletzung der Grundrechte auf Demonstrations-, Meinungs- und Kunstfreiheit. „Ziel der Klagen ist es auch, die Rechtswidrigkeit der 38 Quadratkilometer großen Versammlungsverbotszone während des G20-Gipfels feststellen zu lassen“, sagt Judith Amler von Attac.

Konkret richten sich die Klagen gegen das Verbot dreier kleiner Kundgebungen, mit denen Attac am 7. Juli seine inhaltliche Kritik an der Politik der G20 in die Öffentlichkeit tragen wollte. Die Polizei untersagte jedoch die Kundgebungen ohne Angaben von Gründen, weil diese sich in der von ihr per Allgemeinverfügung selbst definierten blauen Zone befanden, in der jedwede politische Manifestation verboten war.

„Mit dem Totalverbot von Versammlungen in der gesamten Innenstadt und weit darüber hinaus erklärte der Senat die Stadt zur demokratiefreien Zone“, kritisiert Amler. „Ein solch massiver Angriff auf politische Grundrechte darf sich nicht wiederholen“, ergänzt Attac-Kollegin Sabine Lassauer, selbst Opfer von Polizeigewalt beim G20-Gipfel in der Elbmetropole. „Darum ist es auch neun Monate nach dem G20 unerlässlich, dass wir gegen die Aktionsverbote rechtlich vorgehen.“

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