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Jeder Schritt wird überwacht

Amazon wegen Video-überwachung in Kritik

Von Friederike Gräff

Nein, sportlichen Ehrgeiz habe man da nicht, sagt Jens Thurow von der Pressestelle der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten. „Wir kommen unserem gesetzlichen Auftrag nach.“ Der besteht darin zu prüfen, ob das Grundrecht der BürgerInnen auf informelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Verstöße dagegen, etwa in der Gastronomie.

Jetzt geht es um einen größeren Fisch: Nach Recherchen des NDR-Magazins „Panorama“ werden MitarbeiterInnen des Amazon-Logistikzentrums in Winsen überwacht. Filmaufnahmen des NDR zeigen im Logistikbereich flächendeckend Kameras, auch bei den Spinden der MitarbeiterInnen.

Laut Amazon gehe es aber nicht darum, Informationen über die Arbeitsleistung zu gewinnen, sondern, so die Antwort an den NDR, um die „Nachverfolgung und Verstauung des Inventars“. Einzelne Arbeitsschritte der MitarbeiterInnen würden nicht aufgezeichnet. Die Kameras im Bereich der Spinde sollten Diebstähle verhindern.

Tatsächlich sind der Kameraüberwachung aber gesetzliche Grenzen gesetzt. Und die sind kontextabhängig; der Einsatz muss verhältnismäßig sein. Klar ist aber eines: Videoüberwachung zur Verhinderung von Diebstahl muss zeitlich begrenzt sein, sagt Jens Thurow. Die niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel hat Amazon Fragen zu den Arbeitsbedingungen in Winsen gestellt; die Frist für die Antwort läuft bis Weihnachten. Das Werk, das erst im Oktober eröffnet wurde, beschäftigt 2.000 Mitarbeiter – und zahlreiche Roboter.

PolitikerInnen der niedersächsischen Grünen und der FDP begrüßen die Befragung. Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann verwies laut NDR auf das Recht auf informeller Selbstbestimmung und formulierte einen eher defensiven Appell an Amazon, „die rechtlichen Vorgaben zu beachten“.

Der Online-Händler Amazon, der sich gegenüber dem NDR als „guten Arbeitgeber“ bezeichnete, liegt derzeit auch mit der Gewerkschaft Ver.di im Streit. Die will die Beschäftigten im Weihnachtsgeschäft zu Warnstreiks aufrufen, um einen Tarifvertrag durchzusetzen. Müßig, so fürchten Kritiker, weil Amazon darauf mit weiterer Automatisierung antworten könnte.

Mehr Gegenwind könnte die im Mai 2018 in Kraft tretende europäische Datenschutzgrundverordnung bringen: Ab dann werden Bußgelder nicht mehr für das einzelne Werk, sondern für den Gesamtkonzern berechnet.

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