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Aufklärung unerwünscht

G20 Der Senat schweigt zu Anfragen der Harburger Bezirksversammlung zu ausgespähten Handys. Linke und CDU befürchten eine Aushebelung des Fragerechts

von Philipp Steffens

Viele Fragen, keine Antworten. „Es besteht kein Anfragerecht“, mit dieser Begründung geben Innenbehörde und Justizbehörde keine Auskünfte zu Anfragen der Linken und der Neuen Liberalen in Harburg zum G20-Gipfel. Aus Sicht der Behörden gehen die beiden Anfragen weit über das gesetzlich geregelte Fragerecht hinaus. Die Linke wollte wissen, ob Menschen in Harburg von der Polizei abgehört wurden. Die Neuen Liberalen hingegen stellten Fragen zur in Harburg gelegenen Gefangen­ensammelstelle (Gesa). Für den Senat sind das allerdings keine Themen, die in die bezirkliche Zuständigkeit fallen.

Dem widerspricht Ralf-Dieter Fischer, der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Harburger Bezirksversammlung. Der Rechtsanwalt war 2006 an der Ausarbeitung des Bezirksverwaltungsgesetzes beteiligt, das genau solche Fälle regelt. Er hält die Antworten für rechtlich zweifelhaft. „Es gibt Hunderte solcher Anfragen, da hätten die Behörden ständig sagen können, dass es den Bezirk nicht betrifft.“ Laut ihm ist es das erste Mal, dass der Senat eine Aussage mit Verweis auf Grenzen des Fragerecht verweigert.

Im Gesetz steht, dass die Bezirksversammlung für alle Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, Anfragen stellen kann. Der Senat begründet seine Nichtantwort aber damit, dass Polizei und Strafverfolgung von übergeordneter Hamburg-weiter Bedeutung sind und somit nicht in die Zuständigkeit des Bezirks fallen.

„Es kommt auf die Bedeutung im Bezirk an. Der Senat versteht das hier wissentlich falsch“, sagt Fischer zu den Anfragen. Als Beispiele führt er an, dass mit der Begründung der Senat niemals Antworten über Schulpolitik oder Straßenbau geben müsste. Das werde auch zentral verwaltet, seien aber Themen, die eine wichtige Rolle in den Bezirken spielen. „Man hat einen Weg gesucht, wie man sich um die inhaltliche Beantwortung drücken kann“, meint Fischer.

„Man hat einen Weg gesucht, sich um die Antworten zu drücken“

Ralf-Dieter Fischer

Bedenklich sei, dass Innenbehörde und Justizbehörde sich bei ihrer Begründung zur Nichtantwort auf einen Rechtskommentar von 2004 stützen. Das Bezirksverwaltungsgesetz trat aber erst 2006 in Kraft, der Kommentar findet laut Ralf-Dieter Fischer in dem Fall keine Anwendung.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken in Harburg, André Lenthe, fürchtet eine Beschneidung der Rechte der Bezirksversammlung. Die Antwort sei so nicht hinnehmbar, schließlich gehe es um Fragen, die die Harburger Bürger hätten. Die Linken wollen Antworten über einen möglichen Einsatz von IMSI-Catchern während der G20-Demonstration „Gesa To Hell“. Mit diesen Geräten können großflächig Mobiltelefone ausspioniert werden. Ein Einsatz der Überwachung wurde vor dem G20-Treffen von der Bundesregierung verneint, der Hamburger Senat bestätigte nach dem Gipfel die Maßnahme jedoch in Teilen.

„Die Antworten widersprechen der Behauptung des Senats, an Aufklärung interessiert zu sein“, stellt Lenthe fest. Die Anfrage werde über die Senatsfraktion oder die Bundestagsfraktion zurückgegeben. Ansonsten könne man die Antworten auch einklagen, den Weg möchte Lenthe aber nicht gehen. Für die Neue Liberale, die keine Vertretung im Senat oder Bundestag hat, ist das aber der einzige Weg, um Auskünfte zu bekommen.

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