: Klagechancen gegen die Ehe für alle
Fragen UND Antworten
name nachname, xx,wirkt hier und da aus dem Zusammenhang gerissen. Oft wird man gar nicht erst ich nie die Chance haben werde, in tazIch bin
1 Wird es Verfassungsklagen gegen die Ehe für alle geben?
Verfassungsbeschwerden von Einzelpersonen sind nicht möglich, weil durch das Gesetz niemand persönlich belastet ist. Möglich wäre aber eine „abstrakte Normenkontrolle“. Diese könnte zum Beispiel von einer Landesregierung beantragt werden. Infrage kommt hierfür wohl nur Bayern. Der bayerische Ministerrat will nächsten Dienstag entscheiden, ob er einen Antrag stellt. Möglich wäre auch, dass ein Viertel der Bundestagsabgeordneten einen Antrag stellt. Erforderlich wären hierfür 158 von 309 CDU/CSU-Abgeordneten. Der CSU-Rechtsexperte Hans-Peter Uhl versucht nun, genügend Kollegen für eine Klage zusammenzubekommen.
2 Hätten Verfassungsklagen aufschiebende Wirkung?
Nein, das Gesetz würde in Kraft treten. Um das Gesetz sofort zu stoppen, müsste zusätzlich eine einstweilige Anordnung beantragt werden und Erfolg haben. Gegen Gesetze erlässt das Bundesverfassungsgericht aber fast nie einstweilige Anordnungen.
3 Wie stünden die Erfolgsaussichten?
Schlecht. Das Grundgesetz schützt die Ehe, definiert den Begriff aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht ging zwar bisher davon aus, dass unter „Ehe“ eine Verbindung zwischen „Mann und Frau“ verstanden wird, zeigte sich jedoch offen, auf eine Änderung der gesellschaftlichen Anschauungen zu reagieren. Es will sich dabei vor allem an der jeweiligen gesetzlichen Regelung orientieren.
Christian Rath
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