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Nach IS-Attacke auf PolizistenSechs Jahre Haft für Safia S.

Für die erste Terrorattacke im Auftrag des IS in Deutschland hat das Gericht die 16-jährige Safia S. zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Schwer bewachtes Urteil: Bewaffnete Beamte vor dem Oberlandesgericht Celle Foto: dpa

Celle dpa | Die 16-jährige Safia S. ist als erste IS-Sympathisantin wegen einer Terrorattacke in Deutschland zu Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Celle verhängte eine Strafe von sechs Jahren, wie eine Gerichtssprecherin des Oberlandesgerichts Celle am Donnerstag sagte. Die Schülerin hatte vor knapp einem Jahr in Hannover einen Polizisten mit einem Messer schwer verletzt. Der 34-jährige niedergestochene Beamte überlebte.

Die Tat diente aus Sicht des Gerichts der Unterstützung der Terrormiliz Islamischer Staat. Ermittler werten den Angriff als die erste vom IS in Deutschland in Auftrag gegebene Tat. Safia hat die Attacke eingeräumt und sich in einem Brief aus der Untersuchungshaft sowie im Prozess bei dem Polizisten entschuldigt.

Die Bundesanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung sowie Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung für die Deutsch-Marokkanerin gefordert. Die Verteidigung hatte eine milde Strafe gefordert und für eine Verurteilung der Schülerin ausschließlich wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen.

Nach den Ermittlungen war die radikalisierte Gymnasiastin im Januar 2016 nach Istanbul geflogen, um von dort aus mit Hilfe von IS-Leuten nach Syrien zu gelangen. An der Weiterreise aber hinderte sie ihre Mutter, die sie zurückholte. Über einen Internet-Nachrichtendienst soll Safia Kontakt zum IS gehalten und dann im Hauptbahnhof Hannover die Messerattacke auf den Polizisten verübt haben.

Zwei Jahre für den Mitwisser

Der als Mitwisser mitangeklagte 20-jährigen Deutsch-Syrer Mohamad Hasan K. wurde zu zweieinhalb Jahren Haft wegen der Nichtanzeige einer geplanten Straftat verurteilt. Die Anklage hatte auf drei Jahre Gefängnis plädiert, die Verteidigung forderte Freispruch. Gegen ihn ermittelt die Bundesanwaltschaft weiterhin, weil er mit den angeblichen Terrorplänen zu tun haben könnte, die zur Absage des Fußball-Länderspiels in Hannover im November 2015 führten.

Der Prozess am Oberlandesgericht Celle fand wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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6 Kommentare

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  • 3G
    36855 (Profil gelöscht)

    Mit 16 ein halbes Kind? Das bezweifle ich stark. Es fehlen nur noch 2 Jahre bis zur Volljährigkeit. Mit 16 fangen junge Menschen an zu arbeiten, machen eine Lehre und müssen Verantwortung zeigen.

    Deshalb ist die Strafe angemessen und ich hoffe sehr, sie muss sie auch absitzen.

    Schliesslich handelt es sich nicht um einen Streich sondern einen Angriff auf das Leben eines anderen Menschen. Das kann selbst ein "Kind" in diesem Alter sehr wohl unterscheiden.

    • @36855 (Profil gelöscht):

      Du hast dich so sehr auf meinen ersten Satz versteift, dass du glatt vergessen hast den Rest zu lesen.

    • @36855 (Profil gelöscht):

      Nicht nur Unterscheiden. Das war ja kein Versehen sondern Vorsatz. Es war ganz klar eine Tötung beabsichtigt.

       

      Die Frage ist eher, was macht man mit so jemand nach der Entlassung.

  • Mit 16 bist du noch ein halbes Kind. Viele werden sagen, dass es keine Rechtfertigung für eine begangene Straftat dieses Ausmaßes ist und damit würden sie sogar nachvollziehbare Gedanken haben.

    War nicht Günter Grass 17 als er zu den Nazis ging?

    TeenageVerbrecher sind eine emotionale, moralische Grauzone, weil man diesem schwankenden Gefühl ausgesetzt ist ein Kind zu verurteilen, was ein Erwachsenen Verbrechen begangen hat.

    Einerseits...

    Andererseits scheint es mir ein first-world-problem zu sein, wenn Teenies in einem Land leben, was ihnen so viele Möglichkeiten bietet sich ausgerechnet für die Dämlichste entscheiden.

    • @Kubatsch:

      Jemanden ein Messer in den Hals zu rammen, ist kein Kinderstreich. Das sollte einem 16-Jährigem Mädchen, welches zuvor ins Gymnasium gegangen ist, klar sein. Da gibt es keine Ausreden

      • @Mantis Toboggan:

        "...welches zuvor ins Gymnasium gegangen ist..."

         

        arf