Überwachung von Gefährdern: Mit der Fußfessel gegen Extremisten

Justizminister Maas will den Einsatz der elektronischen Fußfessel auf zuvor verurteilte Gefährder ausweiten. Der CDU geht der Gesetzentwurf nicht weit genug.

Eine elektronische Fußfessel vor einem Bildschirm, der die Verbotszone darstellt

Freigang verboten: Mit der Fußfessel könnte „Gefährdern“ der Zugang zu Bahnhöfen gesperrt werden Foto: dpa

BERLIN taz Die elektronische Fußfessel soll künftig auch für haftentlassene gewaltbereite Extremisten eingesetzt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Justizminister Heiko Maas (SPD) in diesen Tagen vorlegte.

Seit 2011 ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung bundesweit möglich. Sie gilt als Maßnahme der „Führungsaufsicht“ für Straftäter, die trotz Verbüßung einer mindestens dreijährigen Haftstrafe noch als gefährlich gelten.

Am Fußgelenk des Haftentlassenen wird dann ein GPS-Sender befestigt, der den jeweiligen Aufenthaltsort auf fünf Meter genau anzeigen kann. Zu Beginn der Maßnahme werden individuell Orte bestimmt, die der Haftentlassene großräumig meiden muss.

Bei einem Gewalttäter kann dies zum Beispiel der Wohn- und Arbeitsort seines ehemaligen Opfers sein. Bei einem straffälligen Pädophilen können Kindergärten, Schulen und Spielplätze tabu sein. Wenn sich der Überwachte einem verbotenen Ort nähert, löst dies in der Einsatzzentrale Alarm aus.

In Bad Vilbel sitzt seit 2012 die „Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL). Derzeit werden dort bundesweit 88 Personen überwacht, davon 63 entlassene Sexualtäter und 25 Gewalttäter.

Anwendungsbereich ausweiten

Seit Beginn des Programms wurden insgesamt 138 Personen überwacht, die maximale Dauer beträgt fünf Jahre. Insgesamt gab es bisher rund 15.000 Alarmmeldungen. In 80 Prozent der Fälle war jedoch nur der Akku des GPS-Senders leer. Immerhin 739-mal rückte aber auch die Polizei aus.

Maas will nun den Anwendungsbereich der elektronischen Fußfessel ausweiten. Künftig sollen auch solche Personen überwacht werden können, die wegen Terrorvorbereitung, Terrorfinanzierung oder Unterstützung einer Terrorgruppe verurteilt wurden.

Als Tabu-Orte kämen dann zum Beispiel Bahnhöfe, Flughäfen, Kraftwerke oder Sportstadien in Betracht. Ein Anschlag könnte mit der GPS-Überwachung zwar nicht verhindert werden, aber die Vorbereitung wäre deutlich erschwert.

Maas erfüllt damit eine Forderung, die von Unionsländern schon lange erhoben wird. Der Stuttgarter Justizminister Guido Wolf (CDU) begrüßte denn auch die Initiative als „dringenden und überfälligen Schritt“.

Auch für veurteilte „Gefährder“?

Seine hessische Amtskollegin Eva Kühne-Hörmann (CDU) ist dagegen unzufrieden. Solange eine GPS-Überwachung nur im Anschluss an eine mindestens dreijährige Haftstrafe möglich sei, werde das Gesetz leerlaufen.

Sie will die Strafgrenze deshalb auf ein Jahr absenken. Tatsächlich heißt es im Gesetzentwurf von Maas, die vorgeschlagene Ausweitung des Gesetzes werde nur eine „niedrige einstellige“ Zahl von Personen betreffen.

Doch Eva Kühne-Hörmann geht noch weiter. Sie findet es falsch, dass die elektronische Überwachung nur bei Haftentlassenen angewandt werden kann. Sie müsse auch bei noch nicht verurteilten „Gefährdern“ greifen.

Dafür wäre aber nicht mehr Justizminister Maas verantwortlich, sondern Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Am Dienstag treffen sich die beiden Minister und wollen über eine bessere Kontrolle der Gefährder sprechen.

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