Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: NSA-Selektorenliste bleibt geheim

Die Überwachungskommission des Bundestags hat keinen Anspruch auf Herausgabe der NSA-Selektoren. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Schild der National Security Agency (NSA), dahinter ein Parkplatz und ein Gebäude

40.000 Suchbegriffe (Selektoren) stehen auf der Liste des US-Geheimdienstes NSA Foto: ap

KARLSRUHE afp | Die für die Überwachung der Nachrichtendienste zuständige sogenannte G10-Kommission des Bundestags ist mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf Herausgabe der NSA-Selektorenliste gescheitert. Die Kommission sei in einem Organstreitverfahren mit der Bundesregierung nicht klagefähig, weil sei weder ein oberstes Bundesorgan noch ein mit eigenen Rechten ausgestatteter Teil des Bundestags sei, hieß es in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Der US-Geheimdienst NSA hatte die Selektorenliste mit etwa 40.000 Suchmerkmalen wie E-Mail-Adressen und Mobilfunknummern dem Bundesnachrichtendienst (BND) zur Ausspähung geliefert. 2013 wurde bekannt, dass auch EU-Vertretungen und Deutsche bespitzelt wurden, weil Selektoren eingesetzt wurden, die entweder gegen deutsche Interessen verstießen oder Teilnehmer betrafen, die durch das G10-Gesetz zur Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses geschützt waren.

Der Bundestag setzte daraufhin den NSA-Untersuchungsausschuss ein. Die G10-Kommission verlangte von der Bundesregierung erfolglos die Herausgabe der NSA-Selektorenliste.

Laut Karlsruhe übt die G10-Kommission keine parlamentarische Kontrollfunktion aus. Sie entscheide nur über die „Zulässigkeit und Notwendigkeit“ der Telekommunikationsüberwachung bei Einsätzen der Nachrichtendienste und sei deshalb in Organstreitverfahren nicht „parteifähig“.

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