: Behörde darf nicht reservieren
Integration Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Bildungsbehörde zurück. Sie darf keine Plätze an Schulen für geflüchtete Kinder zurückhalten
Verloren hat die Bildungssenatorin einen Rechtstreit um die Frage, ob die Behörde in diesem Jahr Plätze in den 5. Klassen für geflüchtete Kinder frei halten durfte. Bereits Ende Juli und damit wenige Tage vor Schulbeginn hatte das Verwaltungsgericht 28 dagegen klagenden Eltern recht gegeben. Ihre Kinder, die zunächst abgewiesen worden waren, bekamen daraufhin noch Plätze an den Wunschschulen ihrer Eltern. Es handelte sich um 13 Gymnasien, Gesamtschulen und Oberschulen.
Das Verwaltungsgericht begründete seine einstweilige Anordnung mit formalen Fehlern der Behörde. Diese legte dagegen Beschwerde ein – und scheiterte jetzt in letzter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG).
Allerdings begründete das OVG seine Entscheidung am Mittwoch mit inhaltlichen Erwägungen. So könne die Bildungsbehörde nicht plausibel erklären, warum so viele Plätze frei gehalten wurden. Von 250 Plätzen seien zum Schulstart nur 81 von SchülerInnen belegt, die dort zuvor an Sprachförderkursen teilgenommen hatten. Dem Gericht fehlt ein Behörden-Konzept, mit dem die gleichmäßige Verteilung der Kinder auf die ganze Stadt erreicht wird. Mit diesem Ziel hatte die Bildungssenatorin die Freihaltung der Plätze auch an besonders beliebten und überlaufenen Schulen begründet. Auch an Schwachhauser Gymnasien, so ihre Argumentation, sollten geflüchtete Kinder gehen können.
Die Bildungssenatorin wies die Kritik des Gerichts zurück. „Wir brauchen diese Plätze für die Kinder, die jetzt noch in den Vorkursen sind und dann im Laufe dieses oder des nächsten Schuljahres nachrücken“, sagte am Donnerstag Annette Kemp. Auch wenn insgesamt weniger Geflüchtete ankämen, müsste man aufgrund von Familienzusammenführungen mit einem weiterhin hohen Bedarf rechnen. In diesem Jahr seien 2.611 geflüchtete Kinder und Jugendliche neu in die Schule gekommen, bis Jahresende sollen es knapp 3.000 sein. Zum Vergleich: 2015 waren es im ganzen Jahr 2.199 neue Schüler und Schülerinnen.
„Wir wollten uns einen Puffer schaffen“, sagt Kemp, schließlich seien viele 7. und 8. Klassen überfüllt. Das habe man für die Folgejahrgänge vermeiden wollen. „Sonst hätte man uns vorgeworfen, wir hätten nicht vorausschauend geplant.“
Zudem habe die Behörde zum 31. Juli 61 nicht belegte Plätze wieder freigegeben, so Kemp. Es seien zum Schuljahr 2017/18 also nur 108 von 189 Plätzen nicht belegt gewesen. eib
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