Security in Flüchtlings-Heimen: Teure Sicherheit

Kosten für Wachdienste in Erstunterkünften sind je nach Träger extrem unterschiedlich. Die Stadt hat in Juni 92 Personen die Arbeit als Security untersagt

Nicht jeder von ihnen darf in Flüchtlingsheimen arbeiten: Wachschützer

Die im vorigen Herbst geschaffenen Notunterkünfte für Flüchtlinge leeren sich, doch die Präsenz von Security und die Kosten für die Bewachung bleiben vielenorts offenbar unvermindert hoch. Diesen Eindruck kann man nach Lektüre der Antworten auf schriftliche Anfragen haben, die die CDU-Politikerin Karin Prien und deren FDP-Kollegin Jennifer Dutschke stellten.

Noch moderat sind die Kosten beispielsweise in der Rahlstedter Unterkunft am Hellmesberger Weg mit 400 Plätzen. In den Monaten März bis Juli wurden dort im Durchschnitt 257 Euro pro Bewohner für die Sicherheit ausgegeben. Ähnlich die Schnackenburgsallee in Schnelsen, wo im Zeitraum März bis Juli 1,625 Millionen Euro für Security gezahlt wurden, das sind bei rund 1.200 Bewohnern auch etwa 270 Euro pro Monat und Person.

Hoch scheinen die Wachdienstkosten dagegen für die Unterkunft Behrmannplatz, die vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) betrieben wird und 100 Plätze hat. Laut Senat wurden im Juli für die Sicherheit 256.592 Euro gezahlt. Das sind umgerechnet auf die 62 Bewoher über 4.000 Euro pro Person. Ähnlich die Relation in der DRK-Einrichtung Albert-Einstein-Ring: Dort wurden im Monat Juli 462.600 für Security überwiesen. Das sind bei 183 Bewohnern, die dort lebten, rechnerisch 2.528 Euro pro Monat und Person.

Gefragt nach einer Erklärung sagt Christiane Kuhrt vom Zentralen Koordinierungsstab für Flüchtlinge (ZKF), solche Rechnung seien schwierig. Denn zwischen Leistungserbringung, Rechnung und Zahlung vergehe einige Zeit: „Die im Juli geleisteten Zahlungen beziehen sich somit auf eine Rechnung aus einem früheren Monat.“ Außerdem hänge die Höhe der Kosten auch von Art der Einrichtung ab.

Die „Zuverlässigkeitsprüfung“ von Security-Mitarbeitern geschieht freiwillig auf Basis einer Einwilligungserklärung. Wer die nicht unterschreibt, so das Prinzip, soll nicht im Flüchtlingsheim arbeiten.

Erkenntnisse von Polizei, Staatsschutz und Verfassungsschutz fließen zusammen. Das Ergebnis wird als „fachliche Bewertung“ an den Flüchtlingskoordinator übermittelt.

Aus 16 Ersteinrichtungen gab es seit Juni 2015 etwa 40 Beschwerden. Diese weiter zu reichen, ist Sache der Betreiber.

Doch auch in der Betrachtung mehrerer Monate liegen die Security-Kosten für die hier erwähnten Einrichtungen weit auseinander. „Es zeigt sich, dass der Innensenator die Kosten trotz rückläufiger Flüchtlingszahlen überhaupt nicht im Griff hat“, findet CDU-Frau Prien. Der Senat lasse den privaten Betreibern „freie Hand im Umgang mit Anschaffungen und Dienstleistungen“, moniert auch die FDP-Politikerin Dutschke. Beide kritisieren, dass es noch immer keine Verträge zwischen der Stadt und den Betreibern gibt, die Abrechnungsregeln festschreiben.

Doch nicht nur die Kosten sind problematisch. Eine zu große Präsenz von Wachdiensten könne dazu führen, dass diese, insbesondere nachts und abends die Regeln des Zusammenlebens zu sehr bestimmen, warnt Prien. Wie ebenfalls aus ihrer Anfrage hervorgeht, hat die Innenbehörde nach einer Überprüfung allein zum 20. Juni 92 Personen aus neun Firmen untersagt, im Wachdienst von Erstaufnahmen tätig zu sein. Gut ein Dutzend Hinweise kamen nach taz-Information vom Verfassungsschutz, die übrigen von der Kripo. In den anderthalb Jahren zuvor hatten nur 56 Personen eine Sperre bekommen.

ZKF-Sprecherin Kuhrt erklärt, bei den Prüfungen habe es einen „Bearbeitungsrückstand“ gegeben. Das könnte die jetzige hohe Zahl erklären. Alle Mitarbeiter, die zum Einsatz kämen, würden überprüft. Geschäftsführer, die nicht mit dem operativen Geschäft befasst sind, „können nicht überprüft werden“, behauptet Kuhrt.

Prien will nun eine neue Anfrage stellen. Sie erbittet vom Senat nun doch monatsgenaue Abrechnungen. Zudem will die Abgeordnete wissen, wie viele Geschäftsführer nicht bereit gewesen seien, sich überprüfen zu lassen. Hamburg könnte ihrer Auffassung nach für diesen sensiblen Bereich wie Bayern das Gesetz strenger auslegen.

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