Konflikte in Hamburger Unterkunft: Neue Vorwürfe gegen Security
Erneut sollen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma einen Flüchtling in einer DRK-Erstaufnahme misshandelt haben. Die aber geben dem Flüchtling die Schuld.
„Ich kann bestätigen, dass es eine Strafanzeige gibt, in der ein Bewohner Sicherheitsmitarbeiter wegen Körperverletzung angezeigt hat“, sagt Polizeisprecherin Heike Uhde. Es gebe aber auch „eine Gegenanzeige, die von Sicherheitsmitarbeitern gestellt wurden gegen den Bewohner“. Um welche Tatvorwürfe es dabei geht, kann Uhde nicht sagen. Das sei noch „Gegenstand des laufenden Ermittlungsverfahrens“.
Nach einer Darstellung aus dem Umfeld des Flüchtlings haben fünf Wachleute den kurdischen Familienvater zweimal in die Höhe gehoben und dann aufs Pflaster knallen lassen. Der aus dem Irak stammende Kurde, der bruchstückhaft deutsch spricht, sei zuvor dazwischen gegangen, als ein Security-Mitarbeiter sich mit erhobener Hand einer weiblichen Geflüchteten genähert hatte, die sich dadurch bedroht fühlte.
Der Kurde soll den Wachmann aufgefordert haben, dies zu lassen. Daraufhin sei er aufgefordert worden, seine ID-Karte zu zeigen. Als er dies verweigerte, habe er für vier Stunden das Lager verlassen müssen – eine gängige Sanktion im Rugenbarg. Die Wachschützer hätten den Mann nach draußen gebracht. Dabei soll es zu der Misshandlung gekommen sein. Der Mann hat Anzeige bei der zuständigen Polizeiwache gestellt und soll nach Informationen der taz auch Zeugen benannt, sowie ein Video über die Verletzungen an seinen Armen vorgelegt haben. Inzwischen musste er mit seiner dreiköpfigen Familie die Erstaufnahme verlassen, weil er die Mitarbeiter bedroht haben soll.
Das Altonaer DRK präsentierte der taz eine von dieser Version abweichende Darstellung der Vorfälle: „Der Bewohner hat am 17. April nach Streitigkeiten mit anderen Bewohnern bis zum Abend ein temporäres Hausverbot bekommen. Beim Verlassen des Geländes in Begleitung von zwei Security-Mitarbeitern fing er an, um sich zu schlagen. Daraufhin wurde er mit einem sicheren Transportgriff aus der Einrichtung gebracht.“
Die Schilderung des DRK geht noch weiter: „Am darauffolgenden Tag traf der Bewohner erneut auf die beiden Security-Mitarbeiter und machte ihnen gegenüber eine eindeutige Drohgeste, indem er sich symbolisch mit dem Finger die Kehle durchschnitt. Allein aufgrund dieser Geste – nicht aufgrund des Vorfalls am Tag zuvor – hat sich die Einrichtungsleitung für ein dauerhaftes Hausverbot entschieden. Drohungen gegenüber Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes sind nicht tolerierbar.“
Nun muss die Polizei herausfinden, welche Version der Wahrheit näher kommt.
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