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Autohaus muss Audi nicht zurücknehmen

Justiz Gericht lehnt Audi-Rückgabe wegen Abgas-Schummelei ab. Probleme bei Renault

DÜSSELDORFdpa/afp| Ein Autohaus, das einen Audi mit Abgas-Schummel-Software verkauft hat, muss den Kaufpreis nicht erstatten. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag entschieden. Es wies damit die Klage eines Autokäufers ab. Er wollte den Kauf seines AudiA 4 Diesel wegen des Abgasskandals rückgängig machen und den Wagen zurückgeben. Der Käufer hätte dem Autohaus eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen, begründete das Gericht sein Urteil. Der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) fordert indes eine Nachprüfung bereits umgerüsteter Fahrzeuge. Die Überprüfung eines Fahrzeugs der Oberklasse mit Abschaltautomatik vor und nach der Nachrüstung in Italien habe „besorgniserregende Ergebnisse“ geliefert, heiße es laut Medienbericht in einem Brief von vzbv-Chef Klaus Müller an Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Nach der technischen Umrüstung sei der Stickoxid-Ausstoß des Audi um 13,3 Prozent gestiegen.

Die Folgen des Skandals um Tricksereien bei Dieselabgasen lassen auch Renault nicht los. Ein Ende Juli veröffentlichter französischer Untersuchungsbericht habe wichtige Details zum Schadstoffausstoß von Renault-Fahrzeugen nicht erwähnt, berichtete die Financial Times. Zwar hatte der Bericht für einige Dieselmodelle des Autokonzerns bei Tests außerhalb des Labors Stickstoffemissionen festgestellt, die teils bis zu elfmal so hoch lagen wie EU-Abgasnormen. Nicht erwähnt worden sei jedoch, dass beim Modell Renault Captur eine Abgasreinigung für Stickoxide ihre Leistung hochgefahren habe, als das geländewagenähnliche Fahrzeug für Schadstofftests vorbereitet wurde. Renault bestritt gegenüber der Zeitung, Software zur Manipulation von Emissionstests benutzt zu haben. Der französische Staat hält 20 Prozent an Renault.

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