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Freispruch für Fitschen und Co

Urteil Die Affäre um die Pleite und den Schadenersatzprozess des Medienmoguls Kirch hat für die Manager der Deutschen Bank keine strafrechtlichen Konsequenzen

Von Hermannus Pfeiffer

HAMBURG taz | Am Ende ging es schnell. Auf lange „letzte Worte“ verzichteten die fünf Angeklagten am Montag im Strafprozess vor dem Münchner Landgericht. Zu sicher konnten sich der Ko-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und die vier ehemaligen Manager des Frankfurter Instituts ihrer Sache sein. Wenige Minuten nach Beginn im Sitzungssaal B 273 im Strafjustizzentrum unterbrach Richter Peter Noll den Prozess „zur Urteilsfindung“.

Schon kurz nach halb elf sprach der Richter die fünf Banker frei, darunter Fitschens Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer. „Die Tatvorwürfe haben sich nicht bestätigt“, sagte Noll in seiner Urteilsbegründung. Für Fitschen ist der Freispruch wenige Wochen vor seinem Abschied von der Spitze der Deutschen Bank ein letzter Erfolg. Für den Hamburger hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe und eine Geldbuße gefordert, für Ackermann und Breuer mehrjährige Haftstrafen. Noll hatte aber bereits durchblicken lassen, dass ihn die Anklage nicht überzeugt. Die Deutsche Bank „freut“ sich, dass „der Verlauf der Hauptverhandlung unsere Rechtsauffassung bestätigt hat“, sagte ein Sprecher der taz.

Bankboss Breuer hatte sich Anfang 2002 in einem Fernsehinterview mit TV Bloomberg in New York kritisch über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe geäußert. Breuers Worte wurden auf den Finanzmärkten so interpretiert, dass die Deutsche Bank Leo Kirch fallen lasse. Der Medienmogul war unter anderem am Springer-Verlag beteiligt und an Fernsehsendern wie SAT.1 und dem heutigen Sky. Wenige Wochen nach dem Interview meldete Kirch Insolvenz an. Der inzwischen verstorbene Medienunternehmer hatte die Bank zeitlebens für den Zusammenbruch seines Konzerns verantwortlich gemacht. Es folgte eine Welle von Prozessen. Anfang 2014 einigte sich die Bank mit den Kirch-Erben auf einen Vergleich und zahlte 925 Millionen Euro. Doch die Münchner Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die fünf Banker in dem damaligen Verfahren nicht wahrheitsgemäß vor Gericht ausgesagt hatten, und klagte sie an.

Der Freispruch zeichnete sich bereits in der vergangenen Woche ab. Die höhere Instanz, das Oberlandesgericht München, hatte am Donnerstag eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Zwischenentscheid des Landgerichts verworfen. Richter Noll hatte es abgelehnt, die Bank ein drittes Mal durchsuchen zu lassen, und so den Freispruch signalisiert.

„Die Tatvorwürfe haben sich nicht bestätigt“

Richter Peter Noll

Ursprünglich war der Abschluss des Verfahrens schon im vergangenen Jahr geplant gewesen, hatte sich aber immer wieder verzögert. Mit einer wohl beispiellosen strategischen Rechtskommunikation – im Juristenneudeutsch „Litigation-PR“ – nutzten Anwälte die Zeit, das öffentliche Meinungsbild zu wenden.

Auch in einem anderen Marathonverfahren versucht die Deutsche Bank den Imageschaden zu verringern. So wird mit der Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz (Karstadt) offensichtlich ein baldiger milliardenschwerer Vergleich gesucht.

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