Simone Schmollack über schärfere Gesetze gegen Menschenhandel
: Nicht nur eine Frage der Moral

Fälle wie jener in Berlin, bei dem vier Männer zwei Frauen gezwungen haben sollen, als Prostituierte zu arbeiten, sind in jeglicher Hinsicht zu verurteilen. Ebenso wie Zwangsarbeit, Arbeitszwang unter menschenunwürdigen Bedingungen und Menschenhandel.

Es ist absolut richtig, Zuhälter von Zwangsprostituierten sowie Männer, die "wissentlich und willentlich" mit Zwangsprostituierten Sex haben, zu bestrafen. Und es ist richtig, dass die Gesetzesverschärfungen, die das Kabinett in dieser Richtung am Mittwoch beschlossen hat, unter anderem im Strafgesetzbuch anzusiedeln. Und nicht, wie das früher mal geplant war, in Gesetze zu schreiben, die das Prostitutionsgewerbe an sich regeln.

Auch wenn Gegnerinnen und Gegner des Sexgewerbes gern anders argumentieren: Zwangsprostitution sowie andere Formen des Menschenhandels sind eine Frage des Strafrechts, nicht der Moral. Beides wird gern mal miteinander vermengt. Vor allem, weil das Rotlichtmilieu kein Bereich ist wie jeder andere auch. Man muss das Prostitutionsgewerbe nicht unbedingt super finden, um zu erkennen, dass zwischen Sexkauf sowie -verkauf und Zwangsprostitution ein himmelweiter Unterschied besteht.

Ja, es gibt Frauen (und Männer), die freiwillig ihr Geld mit ihrem Körper verdienen. Viele von ihren wenden sich im Übrigen entschieden gegen Zwangsprostitution und würden Menschen, die das betreiben, anzeigen. Schließlich geht es um ihren eigenen Berufsstand, der nicht in jedem Fall frei ist von Kriminalität.

Und ja, es gibt Freier, die der Polizei melden würden, wenn sie im Bordell auf Frauen träfen, die möglicherweise gegen ihren Willen dort sind. Natürlich müssen die Freier einen Blick für Unrecht entwickeln, sensibilisiert sein für Frauen, die gezwungen werden, mit fremden Männern Sex zu haben. Wenn diesen Freiern Straffreiheit zugesichert wird, so wie das jetzt geschehen soll, könnte Zwangsprostituierten tatsächlich geholfen werden.

Inland