Neues Prostitutionsgesetz in Frankreich: Geldstrafe für Freier
Sexarbeit soll nicht mehr bestraft werden. Dennoch befürchten Kritiker, dass eine Verdrängung in den Untergrund droht.
Das neue Gesetz sieht im Wiederholungsfall Geldstrafen von bis zu 3.750 Euro für Freier vor. Im Gegenzug müssen Prostituierte nicht mehr befürchten, wegen des Anwerbens von Freiern verurteilt zu werden – der Straftatbestand wird gestrichen. Das neue Gesetz sieht auch Hilfen für Prostituierte vor, die dem Gewerbe entkommen wollen.
Die regierenden Sozialisten hatten den Gesetzestext schon Ende 2013 ins Parlament eingebracht. Es entstand aber ein langes Hin und Her zwischen der Nationalversammlung und dem von der konservativen Opposition kontrollierten Senat: Während die Abgeordneten Freier unter Strafe stellen und Strafen für Prostituierte abschaffen wollten, wollten die Senatoren das Gegenteil. Letztlich hat die Nationalversammlung aber im Gesetzgebungsprozess das letzte Wort und kann den Senat überstimmen.
Vorbild für die neue Regelung ist Schweden, das Freier seit 1999 bestraft. Ähnliche Vorgaben wurden in der Folge in Norwegen, Island und Großbritannien eingeführt.
Sinkende Umsätze
Mit den Strafen soll die Prostitution bekämpft werden, indem Freier abgeschreckt werden. „Es soll nicht mehr als normal angesehen werden, den Körper einer Frau zu kaufen“, sagte die sozialistische Abgeordnete Maud Olivier. Prostituierte seien „Opfer“ und nicht „Täter“.
Die Maßnahme ist aber umstritten. Kritiker auch aus den Reihen von Hilfsorganisationen argumentieren, Prostituierte würden gezwungen, noch mehr im Verborgenen zu arbeiten – was sie angreifbarer mache. Viele Prostituierte beteuern zudem, sie würden der Arbeit freiwillig nachgehen, ihnen drohen nun Umsatzeinbußen.
In Frankreich gibt es Schätzungen zufolge zwischen 30.000 und 40.000 Prostituierte, etwa 80 Prozent von ihnen kommen aus dem Ausland. Viele von ihnen sind Opfer von Zuhälter- und Menschenhändlerringen. Freudenhäuser wurden in Frankreich bereits nach dem Zweiten Weltkrieg verboten.
Die Abstimmung in der Nationalversammlung erfolgte am selben Tag, an dem in Deutschland die Bundesregierung das Gesetz zur strafrechtlichen Verfolgung von Zwangsprostitution auf den Weg brachte. Die vom Kabinett gebilligte Neuregelung sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für Freier vor, die die Situation von Zwangsprostituierten ausnutzen. Mit einem weiteren Gesetz wird der Menschenhandel wegen Prostitution und anderer Zwecke bestraft.
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