Handydaten-Skandal in Dresden: Sogar die Opposition hat vergessen
Der Dresdner Handydatenskandal empörte 2011 die Politik. Aber die Gesetze wurden nicht verschärft: Genug Zeit für die Behörden, die Daten auszuwerten.
BERLIN taz | Die Aufregung war groß. Grüne, Linkspartei und SPD forderten schärfere Gesetze. Selbst die FDP entdeckte für einen kurzen Moment ihren bürgerrechtspolitischen Kern wieder. Es bestand breiter Konsens darüber, dass die massenhafte Abfrage und Speicherung von Handydaten durch Funkzellenabfragen gesetzlich geregelt werden muss. Heute, eineinhalb Jahre später, hat sich die Empörung gelegt, geschehen ist nichts.
Rückblende: Im Februar 2011 demonstrierten in Dresden Zehntausende gegen einen Aufmarsch von Neonazis. Polizei und Landeskriminalamt erhoben in der Dresdner Innenstadt mittels Funkzellenabfragen über eine Million Handydaten von 330.000 Demonstranten, Anwohnern, Politikern und Journalisten. Dies sollte der Aufklärung von Straftaten wie Landfriedensbruch oder Bildung einer kriminellen Vereinigung dienen.
Rechtswidrig wurden die Daten aber auch in anderen Verfahren verwendet. Nachdem die taz die Handydatenaffäre im Juni 2011 aufgedeckt hatte, entwickelte sich eine kontroverse Debatte über die Funkzellenabfrage. Der Dresdner Polizeipräsident musste zurücktreten, in Sachsen gerieten Innen- und Justizminister unter Druck.
Im Sommer 2011 überraschte Sachsen mit einer Bundesratsinitiative, um die Strafprozessordnung zur Funkzellenabfrage zu verschärfen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) unterstützte den Antrag damals, heute gibt sie sich wortkarg. Das Thema werde weiter geprüft, mehr ist von ihr nicht zu erfahren. Auch die SPD-Justizminister der Länder äußerten sich wohlwollend zur sächsischen Initiative. Ende Januar 2012 wurde die Initiative vom Bundesrat bis zur Wiedervorlage vertagt.
Die Länder lehnen den sächsischen Vorschlag heute weitgehend ab. Weder im unionsgeführten Bayern oder Sachsen-Anhalt noch in den von SPD und Grünen regierten Ländern wie NRW oder Baden-Württemberg sieht man derzeit überhaupt noch Änderungsbedarf, teilen die Justizministerien der taz mit. Sachsen selbst räumt ein, dass nur noch „geringe Chancen bestehen, die sächsische Initiative erneut in den Bundesrat einzubringen“, und verweist stattdessen auf Anträge von Grünen und Linkspartei im Bundestag.
In Vergessenheit geraten
Deren Anträge wurden im Herbst 2011 im Bundestag debattiert und in die Ausschüsse verwiesen. Seit einer Sachverständigenanhörung vor einem Jahr ruhen sie. Es scheint, als habe erst die Anfrage der taz bei Grünen und Linkspartei das Thema wieder ins Gedächtnis gerufen. Man habe auf den richtigen Zeitpunkt gewartet, heißt es bei den Grünen. Das Thema sei ein wenig in Vergessenheit geraten, gibt ein Mitarbeiter der Linkspartei zu.
Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, sieht dennoch Handlungsbedarf. „Wir werden unseren Gesetzentwurf in Kürze zur Abstimmung stellen“, kündigt er an. Auch die Linkspartei will nun prüfen, ob sie ihren Antrag erneut einbringt. Der Abgeordneter Jan Korte macht sich jedoch keine großen Hoffnungen auf Erfolg.
„Dass sich auf Gesetzesebene noch immer nichts getan hat, ist sehr bedauerlich“, sagt Johannes Lichdi, grüner Landtagsabgeordneter in Sachsen. „Die Auswertungen der damals erhobenen Daten geht munter weiter.“ Die Ermittlungsbehörden haben mittlerweile rund 60.000 sogenannte Bestandsdaten erhoben, also den damals abgefischten Handynummern und -verbindungen Namen, Adressen und Geburtstage zugeordnet.
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