Schwarz-Rot zu Familienpolitik: Neun Seiten „Zusammenhalt“

Mehr Kitas, mehr Elternzeit, mehr Aufsichtsrätinnen: Das sind die Pläne der Großen Koalition. Beim Adoptionsrecht für Homos wartet sie ab.

Heterosexuelle Fantasie: Aufkleber am Gebäude des Familienministeriums. Bild: dpa

BERLIN taz | „Zusammenhalt der Gesellschaft“. Unter dieser Überschrift verhandelt der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf neun Seiten Gleichstellung, Frauen- und Familienthemen. Was steht drin?

Familie: Kitaausbau und Kinderbetreuung sollen „weiter vorangetrieben“ und „schrittweise ausgebaut“, für Betriebskitas soll „geworben“ werden. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, will ein Gremium aus verschiedenen Sozialpartnern und der Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht mit entsprechenden Empfehlungen vorlegen.

Künftig sollen 24 statt nur 14 Monate Elternzeit flexibel zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden können. Mit dem „Elterngeld Plus“ sollen Mütter und Väter, die während der Erziehungszeit parall bis zu 30 Wochenstunden arbeiten, einen Bonus zusätzlich zum Elterngeld in Höhe von zehn Prozent des Elterngeldes bekommen.

Hier geht es zur Bildergalerie „Koalition der Kaputten“.

Alleinerziehende sollen einen höheren Steuerfreibetrag als bisher (1.308 Euro) bekommen. Höhe und Zeitpunkt der Einführung sind nicht genannt.

Gleichstellung der Lebensformen: Homo-Paare sollen rechtlich nicht schlechter gestellt werden, als „herkömmliche“ Paare. Für eine Entscheidungen zu Adoptionen homosexueller Paare wird das Urteil des Bundesverfassungsgesrichts abgewartet.

Frauenquote und Entgeltgleichheit: Ab 2016 sollen Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen mit mindestens 30 Prozent Frauen besetzt sein. Bei Nichterreichen der Quote sollen diese Aufsichtsratsplätze leer bleiben.

Unternehmen ab 500 Beschäftigten sollen künftig Transparenzberichte zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit vorlegen.

Sexuelle Gewalt: Das seit März geschaltete niedrigschwellige Frauenhilfetelefon wird als wichtige Anlaufstelle genannt. Kein Wort zur Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen, die praktische Hilfe leisten und dauerhaft in finanziellen Nöten sind.

Die Verjährungsfrist für sexuelle Gewalt an Kindern soll „nicht vor dem 30 Lebensjahr des Missbrauchsopfers“ einsetzen. Die Stelle des sogenannten Missbrauchsbeauftragten ist „gesichert“, aber nicht gesetzlich verankert.

Prostitution: Das Prostitutionsgesetz soll „umfassend überarbeitet“ und „ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten gesetzlich verbessert“ werden. Klartext: Prostitutionsstätten sollen strenger kontrolliert werden.

Frauenbewegung: Bislang nie erwähnt, sollen Archive zur Frauenbewegung, inklusive der der DDR, offen sein für alle. Der Helene-Weber-Preis für Kommunalpolitikerinnen will das Familienministerium weiter fördern.

Jugend: Jugendpolitik soll mehr als bisher gestärkt werden. Es soll ein „Jugend-Check“ entwickelt werden: Welche politischen Maßnahmen wirken wie auf Jugendliche?

Betreuungsgeld: Taucht im Vertrag nicht auf. Muss auch nicht, weil es bereits existiert. Wollte die SPD zwar abschaffen, wenn sie regiert. Aber bereits vor Beginn der Koalitionsverhandlungen war klar, dass die SPD sich damit nicht durchsetzen kann.

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