Kommentar ZDF-Urteil: Naiv, aber nützlich

Der Anteil von Politikern in Gremien beim ZDF wird deutlich reduziert. Doch die sogenannten Freundeskreise wird das Urteil nicht verhindern.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verkündet das Urteil zum ZDF Staatsvertrag. Bild: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und Politik auf die Gremien des ZDF deutlich beschränkt – auf maximal ein Drittel der Sitze. Dadurch wird sich unmittelbar aber wenig ändern.

Ausgangspunkt der Klage war, dass der Vertrag von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender aus politischen Gründen nicht verlängert wurde. Dahinter standen aber nicht „die Staatsvertreter“ im ZDF-Verwaltungsrat, sondern nur manche, nämlich die der Union. Die SPD-Vertreter hätten Brender gerne behalten. Unter den staatsfernen Mitgliedern des Verwaltungsrats stimmten ebenso manche gegen Brender, andere für ihn. Eine Reduzierung des Staatsanteils in den Gremien ist also ein eher naives Mittel gegen politische Einflussnahme.

Das Urteil wird auch nicht verhindern, dass es in den ZDF-Gremien weiterhin schwarze und rote Fraktionen – sogenannte Freundeskreise – gibt. Wahrscheinlich werden sich auch künftig alle staatsfernen Mitglieder solchen Freundeskreisen anschließen, weil ein Dasein als Einzelkämpfer auch nicht attraktiv ist.

Wichtig ist aber weniger, wie die Gremien zusammengesetzt sind, sondern vielmehr, dass die Politik den Redaktionen keine Vorgaben macht und kritische Berichterstattung kein Karriererisiko ist. Außerdem sollte bei Personalpaketen vor allem die Qualifikation entscheiden und nicht nur die Ausgewogenheit.

All das ist vor allem eine Frage der gesellschaftlichen Atmosphäre. Politiker werden nur dann auf eine Instrumentalisierung des Rundfunks verzichten, wenn sie damit rechnen müssen, dass so etwas bekannt wird und es ihren Umfragewerten massiv schadet. Das Verfassungsgericht kann dies nicht anordnen. Sein ZDF-Urteil trägt aber zumindest atmosphärisch dazu bei. Insofern ist es immerhin ein nützliches Urteil.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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