Kommentar Spionage-Abkommen: No Spy? No Truth!

Die Bundesregierung hat den eigenen Wunsch nach einem No-Spy-Abkommen als Fakt ausgegeben. Die Öffentlichkeit darf sich damit nicht mehr zufriedengeben.

So idyllisch, die Radarkuppeln des BND in der Abendsonne. Da kann man Wunsch und Wirklichkeit schon mal verwechseln. Bild: dpa

Bis heute gibt es kein No-Spy-Abkommen mit den USA, obwohl es die CDU-geführte Bundesregierung im Wahlkampf 2013 als fast schon sicher präsentierte. Wie sich jetzt herausstellte, hat sie dabei die deutsche Öffentlichkeit massiv getäuscht.

Bisher gab es zwei Lesarten, warum ein solches Abkommen scheiterte. Überwiegend wurde darauf verwiesen, dass sich in den USA die Stimmung änderte. Denn plötzlich hätten auch viele andere befreundete Staaten eine Zusicherung verlangt, dass sie nicht ausspioniert werden. Skeptiker glaubten dagegen an ein perfides Manöver der Amerikaner. Deren Angebot eines No-Spy-Abkommen sei nie ernst gemeint gewesen.

Beide Interpretationen waren falsch. Vielmehr gab es nie ein amerikanisches Angebot, und das Weiße Haus hat den Deutschen auch nie entsprechende Hoffnungen gemacht. Die Bundesregierung hat den eigenen Wunsch als Fakt ausgegeben und so die teilweise aufgewühlte Stimmung nach den Snowden-Enthüllungen beruhigt.

Auch in der Koalitionsvereinbarung mit der SPD findet sich Ende 2013 noch die Ankündigung eines No-Spy-Abkommens. Wurde also auch die SPD-Spitze hinters Licht geführt? Oder hat Sigmar Gabriel das Täuschungsmanöver mitgemacht, um bei der SPD-internen Urabstimmung über die Koalition zu punkten?

Die Enthüllungen müssen für die weitere Aufklärung Folgen haben. Die Abgeordneten im Bundestag und die Öffentlichkeit dürfen sich nicht mehr mit Erklärungen der Regierung zufriedengeben. Wie wir jetzt (wieder einmal) sehen, sind diese nicht unbedingt belastbar. Auf den Tisch müssen die internen Unterlagen, die meist deutlich aussagekräftiger sind – wie jetzt auch der deutsch-amerikanische Mailverkehr über das von der Bundesregierung gewünschte No-Spy-Abkommen zeigt.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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