: Drüberlatschen erlaubt
■ Verkehrshasser Hartmann ist nach Autobeule freigesprochen worden
Kletterpartien über falsch geparkte Autos sind nicht unbedingt strafbar: Der „Auto-Geher“ Michael Hartmann ist gestern am Landgericht vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen worden. Hartmann hatte 1995 am Chamissoplatz in Kreuzberg demonstriert, wie man am besten über falschgeparkte Autos latscht – doch unglücklicherweise entstand dabei eine Beule an einem Auto. Im Februar 1996 war der Auto-Hasser, der seit 1988 fast ohne Beschädigung über mehr als 2.000 Autos stieg, deshalb zu 750 Mark Strafe verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung sprach das Gericht Hartmann jetzt frei, weil ihm nicht nachgewiesen werden konnte, daß er damals vorsätzlich den Wagen zerbeulen wollte. Es sei zwar verboten, anderer Leute Eigentum zu beschädigen, aber in diesem Falle handle es sich nur um „grobe Fahrlässigkeit“, sagte der Richter zur Begründung.
Vor dem Gericht betonte der Carwalker, der in München lebt, daß der „BürgerInnensteig nur dazu da sei, daß BürgerInnen über ihn steigen“, jedoch für Autos absolut tabu. Er wolle mit seinen Aktionen verdeutlichen, daß der „Mensch über dem alles verzehrenden Auto steht“. Hartmann besteigt täglich ein Auto und schlendert schon einmal im gemächlichem Tempo über Hauptverkehrsstraßen, um die Raser zu provozieren. Allein in München parkten schätzungsweise 5.000 Autos täglich falsch. Inzwischen hat Hartmann sein Hobby zum Beruf gemacht. Er hält erfolgreich Carwalking-Seminare ab, sogar in Österreich und in der Schweiz.
Eine weitere gerichtliche Hürde möchte der 29jährige nach dem gestrigen Erfolg jetzt auch noch überwinden: Bereits in zweiter Instanz wurde Michael Hartmann nämlich in München in der vergangenen Woche zu 375 Mark Geldstrafe wegen des Überschreitens eines Polizeifahrzeuges verurteilt. Dagegen will er jetzt Revision einlegen. Julia Naumann
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