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Haftstrafen für Brandleger

Urteile bis zu zehn Jahren nach Anschlag auf Wuppertaler Asylbewerberheim

WUPPERTAL dpa ■ Fünf Monate nach dem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Wuppertal sind gestern vier Rechtsextremisten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Gegen zwei 23-Jährige verhängte das Landgericht je zehn Jahre Haft, ein 22-Jähriger erhielt neun Jahre Haft, ein 20-Jähriger viereinhalb Jahre Jugendstrafe. Das Urteil erging wegen vierfachen Mordversuchs und versuchter besonders schwerer Brandstiftung. Im September 2000 hatten die Rechtsextremisten aus Fremdenhass zwei Molotowcocktails auf das Asylbewerberheim geworfen.

Der Vorsitzende Richter rügte die Reaktion der Angeklagten auf die Urteilsverkündung und konstatierte, „dass Sie unverbesserlich sind“. Ein Verurteilter machte keinen Hehl aus seinem Stolz auf sein mit Gewalttaten gespicktes Vorstrafenregister.

Die Angeklagten hatten zugegeben, dass sie mit dem Anschlag „ein Zeichen gegen Ausländer“ setzen wollten. Den möglichen Flammentod der 36 Heimbewohner hätten sie in Kauf genommen. Der Richter betonte, dass die Tat, die fast vier Menschenleben gekostet hätte, sorgfältig geplant worden sei. Nur mit viel Glück seien die Menschen in dem Heim nicht getötet worden. Die Anklage hatte Haftstrafen von 6 bis 14 Jahren für die vier Rechtsextremisten gefordert. „Solche Taten verbreiten Angst und Schrecken“, erklärte die Staatsanwältin. Sie hatte Urteile wegen 36fachen Mordversuchs gefordert.

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