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Neun Jahre Haft

Andrea Klump wurde für Sprengstoffanschlag auf Nato-Stützpunkt verurteilt. Sie war kein RAF-Mitglied

STUTTGART dpa/taz■ Andrea Klump ist gestern zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Gut 13 Jahre nach dem versuchten Anschlag auf einen spanischen Nato-Stützpunkt sprach das Oberlandesgericht Stuttgart die 44-Jährige wegen ihrer Beteiligung an dem Sprengstoffanschlag, zweifachen versuchten Mordes und schwerer räuberischer Erpressung mit Geiselnahme für schuldig.

Klump hatte gestanden, im Juni 1988 an dem versuchten Anschlag im spanischen Rota beteiligt gewesen zu sein (die taz berichtete). Die Anklage wegen Mitgliedschaft in der Roten Armee Fraktion (RAF) war während des Prozesses fallen gelassen worden. Klump nahm die Strafe an. Das Urteil blieb knapp unter der von der Bundesanwaltschaft geforderten Haft von zehn Jahren. „Trotz des bestehendes Verdachts der RAF-Mitgliedschaft konnten keine belastenden Beweise festgestellt werden“, sagte der Vorsitzende Richter Udo Heissler in der Urteilsbegründung. Auch sei der Vorwurf zur Verabredung von Mord im Zusammenhang mit dem versuchten Sprengstoffanschlag zurückgenommen worden. „Der Senat konnte nicht ausschließen, dass mit dem Anschlag lediglich nur Sachschaden angerichtet werden sollte.“

Der Anschlag in der Nacht zum 18. Juni 1988 war misslungen, weil bei der Montage des Sprengsatzes mit 13,5 Kilogramm Stahlnägeln eine Zündvorrichtung vorzeitig explodierte. Andrea Klump hatte ausgesagt, im Auftrag einer nicht genannten palästinensischen Untergrundorganisation nach Spanien gefahren zu sein. Die Beteiligung an dem Anschlag habe ihr ermöglicht, aus ihrem Exil im Libanon auszubrechen.

Die Bundesanwaltschaft hatte es während des seit November vergangenen Jahres dauernden Verfahrens als erwiesen angesehen, dass der Anschlag in der Nähe eines Hotels insbesondere US-amerikanischen Soldaten gelten sollte. Die Frankfurter Verteidiger Klumps dagegen hatten erklärt, der Anschlag auf ein Hotel mache politisch keinen Sinn. Vielmehr sei aus Sicht der Palästinenser ein Anschlag auf eine Militärbasis mit hohem Sachschaden nachvollziehbar.

Nach dem Attentatsversuch hatten sich Klump und ihre Komplizen, der RAF-Terrorist Horst-Ludwig Meyer und ein anderer Mann, eine Schießerei mit der Polizei geliefert. Sie zwangen englische Touristen mit Waffengewalt, sie nach Sevilla zu fahren. „Dass bei der Schießerei auch Polizeibeamte getötet werden könnten, war auch der Angeklagten bewusst“, sagte Heissler. Jedoch fehle es dem Gericht an sichereren Feststellungen, dass die Angeklagte schießen wollte.

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