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Schröder verliert gegen DVU

FREIBURG taz ■ Die DVU darf Bundeskanzler Gerhard Schröder zitieren. Das Landgericht Hamburg lehnte gestern den von Schröders Anwalt Michael Nesselhauf beantragten Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Nesselhauf hatte argumentiert, Schröder werde als „Werbeträger instrumentalisiert“ und als „Gesinnungsgenosse“ hingestellt, obwohl er mit der DVU nicht übereinstimme. Konkret geht es um Schröders Demagogen-Spruch von 1997: „Wer unser Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eins: Raus, und zwar schnell.“ Ob Schröder Rechtsmittel einlegt, ist noch unklar. Nach Angaben der DVU soll der TV-Spot erstmals am 12. September im Rahmen des Hamburger Bürgerschaftswahlkampfs im NDR-Fernsehen ausgestrahlt werden.

Anna Rau, die Tochter des Bundespräsidenten, hatte am Dienstag mehr Erfolg beim Hamburger Landgericht. Weil sie als Privatperson gilt, muss sie nicht dulden, dass die DVU sie in Wahlspots zitiert. CHR

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