npd im visier: Normalerweise verboten
Erinnern wir uns: Vor knapp einem Jahr beschloss das Bundeskabinett, ein Verbot der NPD vor dem Verfassungsgericht zu beantragen. Der Sommer war heiß, und Rechtsextremisten, die der NPD nahe standen, hatten allerlands ihre Spuren hinterlassen. Ein toter Mosambikaner in Dessau, ein Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Ludwigshafen, ein Rohrbombenanschlag von nach wie vor unbekannten Tätern auf jüdische Emigranten aus Russland in Düsseldorf.
Kommentar von PETRA WELZEL
Was die Hauptstadt betraf, hatte die NPD seit 1999 den Schwerpunkt ihrer politischen Präsenz nach Berlin verlegt. Daran hat sich bis heute nicht viel geändert. Der Verfassungsschutz geht von etwa zehn gewaltbereiten und geheim operierenden Kameradschaften im Fahrwasser der NPD aus. Um ein Verbot der NPD ist es allerdings geheimnisvoll ruhig geworden.
Wen wundert es da, dass der Berliner Innensenator jetzt die für den 3. Oktober angemeldete Demonstration der NPD – wenn auch unter allerlei Auflagen – gestattet hat. Wo nicht einmal die Partei verboten ist, lässt sich angeblich ihr Aufmarsch nicht verbieten.
Dass nun gleichzeitig die Staatsanwaltschaft gegen ein Wahlplakat der NPD mit dem Werbeslogan „Normal, nicht schwul“ ermittelt – Tatbestand: Volksverhetzung – ist nur ein Anachronismus. Natürlich reagiert die Justiz auch diesmal wieder nicht von selbst auf die seit Wochen hängenden Hetzplakate gegen Homosexuelle. Strafanzeigen aus der Bevölkerung brachten den Stein des Anstoßes ins Rollen, obwohl die NPD samt ihrer Verlautbarungen normalerweise längst verboten gehört.
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