Zwangsräumung in Kreuzberg: Auf die Straße gesetzt
Die Wohnung eines Mieters wird am Montag geräumt. Zwangsräumungen zu verhindern ist inzwischen ein politisches Ziel im Kampf gegen Obdachlosigkeit.
Laut Angaben des Bündnisses Zwangsräumung verhindern hatte Daniel in seiner Wohnung die Miete gemindert, nachdem seine Wohnung über einen längeren Zeitraum heruntergekommen und unbewohnbar geworden war. Sein Vermieter Samuel Czamy hatte daraufhin rechtlich die Zwangsräumung eingeklagt.
Mit Mütze, Schal und Maske bekleidet stellen sich etwa zehn Demonstrierende um den Eingangsbereich des Mietshauses am dicht befahrenen Mehringdamm, um gegen die Räumung zu protestieren. Begleitet werden sie von etlichen Polizeibeamt*innen, die heute mit drei Mannschaftswagen hier sind.
„Was ist das für eine Barbarei, Leute einfach auf die Straße zu setzen“, schimpft ein Demonstrant vom Bündnis Zwangsräumung verhindern, der sich der taz gegenüber als Tim Riedel ausgibt. Er sei da, weil er es wichtig findet, sich solidarisch zu zeigen und auf das Problem aufmerksam zu machen. Auf die Frage, ob ihr Bündnis tatsächlich Zwangsräumungen verhindern konnte, nickt er. „Bei öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften geht es fast immer, weil sie Angst um ihr Image haben. Bei Privaten ist es schwieriger, weil es total abgefallene Spekulantenschweine sind.“
Schubsen und provozieren
Kurz nach acht Uhr kommt es zu den ersten Handgreiflichkeiten zwischen Demonstrierenden und der Polizei. Einzelne Protestierende versuchen, vom Fahrradweg auf den Gehweg zu gelangen, um die Eingangstür zu erreichen. Die Beamten stoßen sie derweil immer wieder zurück, einige Protestierende verlieren ihr Gleichgewicht und fallen hin. Es kommt zu längeren Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstrant:innen, die sich mittlerweile verdreifacht haben.
Die Lage beruhigt sich erst wieder, nachdem zwölf Menschen eine Sitzblockade auf dem Fahrradweg errichten. Die weiteren Teilnehmer:innen verteilen sich auf eine Baustelle dahinter, da die Polizei keine Demonstrierenden mehr auf den Gehweg lässt. Bis zur Ankunft der Gerichtsvollzieherin um 9 Uhr ertönen von der Kundgebung laute Musik und Parolen wie „Alle zusammen gegen jede Räumung“ und „Ob Daniel, ob Kalle, wir bleiben alle“.
Die Nachbarschaft aus dem gentrifizierten Bergmannkiez zeigt sich solidarisch mit Daniel. So wird dreißig Meter weiter in der Bergmannstraße ein großes Banner mit den Worten „Zwangsräumungen töten. In Gedanken an Peter H. Daniel bleibt. Michel bleibt“ herabgelassen. Adressiert wird hier der Kreuzberger Schlagzeuger und Klangkünstler Peter Hollinger, der sich am 31. Mai 2021 kurz vor seiner Zwangsräumung das Leben genommen hat. Dem Gericht, der der Eigenbedarfsklage von Hollingers Vermieterin stattgegeben hatte, war die Suizidabsicht bekannt.
Notwendige Bekämpfung von Obdachlosigkeit
Nur wenige Zwangsräumungen haben eine hohe Aufmerksamkeit wie diese, die meisten gehen in aller Stille über die Bühne – und das quasi Tag für Tag. 2019 gab es nach Angaben der Sozialverwaltung 4.299 Räumungsaufträge von Berliner Gerichten an Gerichtsvollzieher. 2020 war die Zahl zwar weitaus geringer (3.111), allerdings wurden in diesem Jahr wegen Corona Zwangsräumungen zeitweise auch ausgesetzt, tatsächlich vollstreckt wurden im vorigen Jahr 1.702. Dass Handlungsbedarf besteht, hat auch die Politik erkannt: Zwangsräumungen zu verhindern ist inzwischen ein zentrales Ziel im Kampf gegen Obdachlosigkeit – nicht zuletzt weil die Unterbringung in Notunterkünften mit Tagessätzen von bis zu 50 Euro pro Person die Allgemeinheit weit teurer zu stehen kommt als etwa die Übernahme von Mietschulden.
So ist eine „Präventionsstrategie gegen Wohnraumverlust“ einer der Eckpfeiler im neuen Masterplan zur Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030, den Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) Anfang September vorgestellt hat. Dabei geht es vor allem darum, die Sozialämter der Bezirke, genauer: die sozialen Wohnhilfen zu stärken, damit sie rechtzeitig aktiv werden können, etwa durch aufsuchende Hilfen bei den Betroffenen und Gespräche mit Vermietern, um eine drohende Wohnungslosigkeit durch Zwangsräumung zu verhindern.
Eines der Probleme ist allerdings, dass die sozialen Wohnhilfen gar nicht über alle drohenden Zwangsräumungen informiert werden. So seien die Gerichte nur in Fällen von Mietschulden gesetzlich verpflichtet, die Bezirke über eine eingereichte Räumungsklage zu informieren – nicht jedoch bei Klagen wegen Eigenbedarfs oder eines etwaigen „Fehlverhaltens“ des Mieters, erklärt Carsten Jung von der Fachgruppe „Wohnungslose Menschen“ der Landesarmutskonferenz (LAK). Jung hat für die LAK eine Befragung der Berliner Sozialämter zum Umgang mit Mitteilungen über anhängige Räumungsverfahren im Jahr 2019 gemacht und festgestellt: „Es gibt eine Grauzone, wo man durch die Hilfsangebote fallen kann.“
Stärkere Nachbarschaft und Präventionsteams
Zwar gibt es auch noch die Pflicht des Gerichtsvollziehers, eine tatsächlich terminierte Zwangsräumung den Bezirken zu melden. Dies aber erstens nur, wenn der Gerichtsvollzieher denkt, dass dadurch Obdachlosigkeit des Mieters droht, also nach eigenem Ermessen, zweitens ist dann kaum noch Zeit für die Wohnhilfen, präventiv etwas zu unternehmen. Jung und die anderen Autoren der erwähnten Befragung fordern daher eine frühzeitige Information der Bezirke über alle anhängigen Räumungsklagen – etwa im Wege einer Vereinbarung mit den Berliner Amtsgerichten.
Zudem, ergänzt Barbara Eschen, Vorsitzende der LAK, auf taz-Anfrage, müssten die bezirklichen Fachstellen, damit sie immer frühzeitig agieren können, personell besser aufgestellt werden. „Es gibt inzwischen eine erhöhte Aufmerksamkeit für das Thema“, hat sie festgestellt, „aber die Bezirke handeln noch sehr unterschiedlich.“
Das ist auch das Fazit der LAK-Befragung: So würden etwa 11 von 12 Bezirken angegeben, bei anstehenden Zwangsräumungen grundsätzlich Hausbesuche anzubieten, um über mögliche Hilfen zu sprechen, vier Sozialämter hätten sogar mobile aufsuchende „Präventionsteams“ gegen drohende Zwangsräumung eingerichtet, aber was dies bringe, könnten die Bezirke nicht sagen. „Eine Erfolgsanalyse findet bislang nicht statt“, so Jung.
Für Daniel zu spät
Breitenbachs Sprecherin erklärte, letztlich sei das Ziel, die bezirklichen Wohnhilfen zu „Fachstellen“ auszubauen, die regelhaft einen Hausbesuch bei Betroffenen machen, „sofern nicht kurzfristig der bisher übliche Weg des Anschreibens greift“. Auf diesem Weg wolle man eine „deutlich größere Anzahl an Personen als bisher“ erreichen. Zur Vision dieser Fachstellen gehöre aber auch eine gute Vernetzung im Sozialraum. Man wolle „gut funktionierende, kleinteilige sozialräumliche Strukturen“, zum Beispiel Nachbarschaftszentren, die von den Angeboten der Fachstellen wissen und Menschen, die – warum auch immer – von Wohnungslosigkeit bedroht sind, dorthin verweisen. Ein solches „Haus der Hilfe“ soll demnächst in der Reichenberger Straße in Kreuzberg eröffnen.
Solche Pläne nützen Daniel nicht mehr. Nachdem die Gerichtsvollzieherin gegen 9.20 Uhr unter lautem Protest und Polizeischutz die Wohnung wieder verlassen hat, erscheint er wenig später in Begleitung einer Freundin und setzt sich auf einen Stuhl des Nachbarcafés. Daniel zeigt sich schockiert und gibt sich keine Mühe, seine Enttäuschung zu verstecken. Er wirkt erschöpft. „Ich werde erst einmal aufs Land flüchten und eine Woche durchschlafen“, erzählt er. Wenn er wiederkommt, will er bei Bekannten unterkommen, wo er erst einmal kostenlos wohnen kann.
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