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Zukunft der Öffentlich-RechtlichenRundfunkbeitrag vor Gericht

Karlsruhe verhandelt das Thema Rundfunkgebühren. Kritiker sollten sich aber keine zu großen Hoffnungen auf eine Abschaffung machen.

Pro Wohnung werden derzeit 17.50 Euro im Monat fällig, auch für eine Familie oder eine WG Foto: Ajeet Mestry/Unsplash

freiburg taz | Früher wurden ARD, ZDF und Deutschlandradio über Rundfunkgebühren finanziert. Zahlen musste jeder, der ein empfangsbereites Gerät (Radio, Fernseher oder Computer) besaß. Weil dabei jedoch zu viel geschummelt wurde, gibt es seit 2013 den leichter abzurechnenden Rundfunkbeitrag. Zahlen muss nun jeder Wohnungsinhaber. Grundlage ist ein Staatsvertrag der Bundesländer.

Pro Wohnung werden derzeit 17.50 Euro im Monat fällig, auch für eine Familie oder eine WG. Über 44 Millionen Wohneinheiten sind betroffen. Dass auch Personen zahlen müssen, die keine öffentlich-rechtlichen Sender nutzen, gilt schon lange. Jetzt hilft aber auch die Behauptung nicht mehr, man besitze gar kein Empfangsgerät.

Dagegen hat sich eine bundesweit aktive Bewegung gebildet, die den „Zwangsbeitrag“ ablehnt und teilweise der AfD nahesteht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei einseitig und überflüssig. Der Rundfunkbeitrag sei daher unsozial und willkürlich. Die Gegner haben Beiträge nicht bezahlt und gegen die Zwangsvollstreckung Hunderte Gerichtsverfahren eingeleitet.

Bisher hatten die Gegner des Rundfunkbeitrags vor Gericht aber keine Chance, denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Reform in drei Leitentscheidungen umfassend abgesegnet.

In fast jeder Wohnung ein Empfangsgerät

Im März 2016 entschied Leipzig, dass der Gesetzgeber die Wohnung zum Anknüpfungspunkt des Beitrags machen durfte, weil dies praktikabel ist und sich in fast jeder Wohnung ein Empfangsgerät befinde. Im Dezember 2016 wurden die Regeln zur Berechnung des Rundfunkbeitrags für Unternehmen bestätigt. Und im Januar 2017 akzeptierten die Richter, dass die Inhaber von Zweitwohnungen zweimal Rundfunkbeitrag bezahlen müssen.

In Karlsruhe sind rund 150 Verfassungsbeschwerden anhängig, von denen die Richter vier zur mündlichen Verhandlung am Mittwoch und Donnerstag ausgewählt haben – die taz wird vor Ort sein. Das Urteil wird erst Monate später verkündet.

Die Kritiker sollten nicht zu viele Hoffnungen auf das Bundesverfassungsgericht setzen. Karlsruhe hat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wegen seiner wichtigen Funktion für die Demokratie eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gegeben und hält auch eine verlässliche und ausreichende Finanzierung für verfassungsrechtlich geboten.

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6 Kommentare

 / 
  • 8G
    82289 (Profil gelöscht)

    Es sind bei Weitem nicht nur der AfD Nahestehende die den „Zwangsbeitrag“ ablehnen. Bei der z.T. einseitigen Berichterstattung der öffentlich Rechtlichen ist es schon verständlich, dass es Menschen gibt, die das nicht mitfinanzieren möchten.

    Und was nützen Programmbeschwerden, wenn der NDR-Rundfunkrat diese meißtens abgelehnt? Nur ein Beispiel,

    Volker Bräutigam (ehemaliger Nachrichtenredakteur der Tagesschau), und Friedhelm Klinkhammer (ehemals Gesamtpersonalratsvorsitzender des NDR) haben seit 2016 Programmbeschwerden hauptsächlich über Berichterstattung zu Syrien, Russland verfasst.

    Geändert hat sich bisher nichts.

  • Gefahr, die mit Komzenmtration, Zentrierung auf Öffentlich-Rechtliche Recherche Netzwerke zunimmt. Sind die Öffentlich-Rechtlichen doch dem Politischen ausgelefert. Mit Bundestag Beschluss wäre es um die Recherche Kompetenz in Deutschland nach Abschaffung der Öffentlich-Rechtlichen oder auch nur Einschränkugen von Diensten, Abschatung der Recherche Netzwerk Verbünde auf einen Schlag katastrophal bestellt

    Was ohnehin, abgesehen von dem Systembruch, weg von der Leistungsgesellschaft hin zu bedingungsloser Vorkasse, nicht nach abgerufener Leistung, was im digtalen Zeitalter haushaltsbezogen möglich wäre, sondern pro Forma Gebühren für 44 Millionen Haushalte zu veranlagen, bereits Gerichten aufstößt, zu einschlägigen Urteilen und Beunruhigung in der Bevölkerung geführt hat, ist das unsoziale Forderungsmanagement Öffentlich-Rechtlicher, die im Habitus der Amtsanmaßung Zwangsmaßnahmen gegen säumige Gebührenzahler, Gebührenzahlungsverweigerer - allein in Hamburg 28 000 - über Gerichte einleiten, private Inkassobüros mit der Eintreibung von Forderungen beauftragen ohne die Betroffenen eingehend sozial zu beraten, noch über ihre Rechte aufzuklären, wie es amtlich zumindestt formal Praxis ist. https://www.freitag.de/autoren/joachim-petrick/bastelt-georg-mascolo-an-recherche-monopol

  • Dank an Christian Rath für diesen neutral gehaltenen Beitrag,

     

    Mittlerweile geht die Debatte um die Öffentlich-Rechtlichen über die Frage der Rundfunkgebühren hinaus und zielt auf den Einsatz der Rundfunkgebühren zum fremdem Zweck, dass ARD, ZDF, Deutschlandradio Dienste in privatrechtlich aufgestellte Medien Tochtergesellschaften auslagern, Mitarbeiterrechte, Aufsichtspflichten abbauen, die gehalten sind, Profit zu erwirtschaften, mit Mediengesellschaften von Moderatoren wie Anne Will, Sandra Maischberger, Maybrit Illner, Frank Plasberg, Claus Kleber u. a. intransparent hochdotierte Verträge, Gehälter für Moderatoren abschließen, in Hundert Millionen € Höhe Übertragungsrechte erwerben von Olympiaden, Fußballweltmeisterschaften, Grand Prix, Events, wie königliche Hochzeiten, Oscar- , Bambi Verleihungen.

    2015 folgte die Finanzierung eines Recherche Netzwerks aus dem Rundfunkgebühren Aufkommen von WDR, NDR Süddeutscher mit einem intransparent von allen anteilig hoch dotierten Koordinator Georg Mascolo, vormals Spiegel Chefredakteur. Dazu Recherche Netzwerk ZDF, Der Zeit, Die Welt. Recherche Netzwerke warteten 2015 spektakulär als Akteure der Veröffentlichung der Panama Papers, Paradies Papers auf. Was einerseits das Wohlgefallen weiter Teile der Bevölkerung auslöste. Andererseits bis heute juristisch wenig, politisch gar keinen Ertrag vorzuweisen hat.

    Seitdem agieren Akreure Recherche Netzwerk, voran Georg Mascolo sichtlich gerne als regierungsaffine Terror Experten Bedenkenträger ohne fundiert eigene Expertise in Öffentlich-Rechtlichen Talkrunden auf.

    Das nun diese Art Öffentlich-Rechtliche Recherche Netzwerke im Auge des Orkans der Regierenden sich als Garanten freier Berichterstattung, Recherche selber bewerben, während die Öffentlich-Rechtlichen privat aufgestellte Recherche Netzwerke an die Wand zu drücken drohen, mit ihrem Rundfunkgebühren Aufkommen Personal abwerben, sollte uns beunruhigen.

  • Es ist eher unwahrscheinlich, dass sich ein Gebührenmodell finden lässt, mit dem alle Rundfunkhörer und Fernsehzuschauer zufrieden sind. Das wäre nur dann der Fall, wenn die Gebühr auf 0,00 € gesenkt würde. Aber dann gäbe es auch keine „Öffentlich-rechtlichen“ mehr, denn ohne Moos nix los.

    Auch wenn ich mich hin und wieder über die Tagesschau und Heute ärgere: Dann nur noch RTL Aktuell und SAT.1 Nachrichten? Gott, erbarme dich!

     

    Heißt natürlich nicht, dass dann nichts mehr zu bezahlen wäre. Denn auch die „Privaten“ tendieren zunehmend zum Bezahlfernsehen nach dem Motto: „Was nichts kostet, taugt nichts!“. Ob dann der Verbraucher besser dasteht, wage ich zu bezweifeln!

    • @Pfanni:

      Die Antwort auf RTL kann nicht sein, mit der Gießkanne einen Unkrautbeet zu pflegen, das neben ganz viel Zeug, darunter auch hübsche Blumen, eine Petersilie enthält, und das dann Kräutergarten zu nennen.

       

      Dem ÖR kommt es offenbar zuerst darauf an, Sendeplätze zu füllen, die Qualität und der Inhalt scheint oft egal.

       

      Grundversorgung findet partiell statt, IMO nicht in einem Ausmaß, um das Existenz- und Gebührenrecht zu begründen. Der Rest hingegen findet gebührenfinanziert in einem Übermaß statt, daß selbst die Zielgruppe nicht alles sehen kann.

       

      Die AfD will den ÖR loswerden, weil der nur die Staatsdoktrin sendet. Naja, um das Gegenteil nachzuweisen, greife man auf Spartenkanäle und Nachtprogramm zurück … das wird die sicherlich sofort überzeugen! Davon, daß man dabei das Wesen der Aussage verdreht, um denen Unrecht zu geben.

       

      Ohne eine Medienpluralität, zu der auch ein der Aufgabe nachkommender, nicht überfrachteter ÖR gehört, geht es IMO nicht in einer offenen, demokratischen Gesellschaft. Die AfD darf nicht Recht haben, um darauf Unrecht aufzubauen. Das sollten wir aus der Vergangenheit lernen.

  • Die Argumentation ist ja sowas von zurechtgebogen, ich fasse es nicht. Genau wie damals vom Verfassungsgericht bei Einführung des werbefinanzierten Fernsehens. Der Staat, der meint, er habe einen Bildungsauftrag, führt 1985 das werbefinanzierte Fernsehen ein, um damit die Bürger zu verblöden. Und das nur, weil die Wirtschaft es so haben will. Beide Systeme, die ÖR und das Free-TV sind nicht vertretbar. Das Erstere weil es die Freiheitsrechte des Bürgers tangiert (er kann nicht nein sagen), das Andere, weil 30 Milliarden pro Jahr für die Forcierung des Konsums bei all den Klima- und Umweltproblemen ein Fiasko für diesen Planeten sind. Beides muss weg. Stattdessen brauchen wir ein System, bei dem der Konsument nur noch bezahlt, was er sich auch ansieht. Der Bürger muss auch hier Verantwortung übernehmen. Technisch ist das machbar. Warum wird es nicht gemacht. Sehen sie sich nur die Entwicklung des Weltfußballs an. Ein paar können so richtig schön auf Kosten der Allgemeinheit schmarotzen. Sind sie ein Linker im Schafspelz, Herr Rath?