Zschäpe-Aussage im NSU-Prozess: Am Mittwoch soll es wirklich klappen
Zweieinhalb Jahre schwieg Beate Zschäpe im NSU-Prozess. Am Mittwoch will sie nun aussagen – lassen. Aber nur unter ihren Bedingungen.
Zschäpe hat es wieder mal geschafft: Alle Blicke richten sich auf sie. Denn eigentlich hätte der Dienstag Zschäpes großer Tag werden können. Eigentlich hätte sie, nach zweieinhalb Jahren hartnäckigen Schweigens im Prozess, sich erstmals äußern wollen. Eigentlich.
Noch am Montagnachmittag sah es danach aus. Dann aber teilte ihr fünfter und neuester Anwalt, der Münchner Strafverteidiger Hermann Borchert, dem Gericht mit: Zschäpe gehe es „physisch und psychisch schlecht“, sie sei „völlig aus dem Gleichgewicht“. Nach einer Zellendurchsuchung habe sie einen Heulkrampf und wohl auch Nervenzusammenbruch erlitten.
Am Dienstag aber bekräftigt Mathias Grasel, Zschäpes anderer Anwalt des Vertrauens: Die Aussage soll nun am Mittwoch erfolgen, in einer schriftlichen Einlassung, verlesen von ihm. Von 53 Seiten ist die Rede. Richter Manfred Götzl fragt Zschäpe direkt: „Wie geht es Ihnen?“ Die Angesprochene nickt leicht: „Gut“.
Schluss mit der Schweigestrategie
Am Mittwoch also soll es wirklich klappen. Schon seit Wochen hatte Grasel zusammen mit Borchert die Aussage eingefädelt. Bereits im November sollte diese mal erfolgen.
Dann aber kamen ein Befangenheitsantrag gegen die Richter und ein Entpflichtungsantrag von Zschäpes drei ursprünglichen Verteidigern – Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer – dazwischen. Das Anwältetrio setzt bis heute auf die Schweigestrategie. Die von Zschäpe nun durchkreuzt wird.
Am Dienstag setzt die 40-Jährige auch die Konfrontation mit Stahl, Sturm und Heer fort. Kein Wort spricht sie mit den Dreien. Stattdessen beantragt am Morgen Hermann Borchert beim Gericht seine Beiordnung als Pflichtverteidiger. Seit November hatte er als Wahlverteidiger für Zschäpe gearbeitet, auf eigene Kosten. Beraten hatte er die Angeklagte schon länger zuvor.
Richter Manfred Götzl lässt vorerst offen, ob er Zschäpe tatsächlich einen fünften, vom Staat bezahlten Anwalt gewährt. Erst im Juli hatte er ihr Grasel an die Seite gestellt. Der diktiert Götzl am Dienstag nun seine Bedingungen für die Zschäpe-Aussage.
Schriftliche Befragung
Fragen werde man nur schriftlich beantworten und nur von den Richtern – Bundesanwaltschaft, Opfer-Anwälte und Mitangeklagte blieben außen vor. Auch solle das Gericht seine Fragen per Katalog anreichen. Ab kommender Woche werde man diese dann nach und nach beantworten.
Richter Götzl lässt sich nicht anmerken, was er von dem Ansinnen hält. Wirklich passen kann es ihm nicht. Bisher war er es, der im Saal den Ton angab. Und das Verfahren einer schriftlichen Befragung wäre in einer mündlichen Verhandlung höchst ungewöhnlich.
Die Antworten Zschäpes müssten dann jeweils verlesen werden, bei Nachfragen müsste das Gericht neue Fragen einreichen, die wieder nur schriftlich beantwortet würden – es könnte ein langwieriges Prozedere werden.
Im Strafprozess gilt aber auch: Jede Möglichkeit, an Erkenntnisse zu gelangen, sollten ausgeschöpft werden. Und tatsächlich widerspricht Götzl dem Vorstoß Grasels vorerst nicht. Nur in einem Punkt lässt er ihn im Ungewissen: Ob der Prozesstag am Donnerstag ausfalle, wie von Zschäpe gewünscht, um sich zu erholen, das warte man erstmal ab.
Sonst will Götzl nichts riskieren. Nicht einen Tag vor dem Termin, an dem Zschäpe nun offenbar wirklich ihr Schweigen bricht.
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