Zahl der Einbürgerungen auf Rekordniveau: 332.500 mehr Menschen mit deutschem Pass
Die Zahl der Einbürgerungen lag 2025 so hoch wie nie zuvor. Die neuen Deutschen kamen vor allem aus Syrien. Vermehrt aber auch aus Bosnien – und den USA.
epd/rtr/taz | Im Jahr 2025 haben 332.500 Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Das waren 14 Prozent oder 40.500 Personen mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Damit stieg die Zahl der Einbürgerungen im fünften Jahr in Folge. Noch nie seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 waren innerhalb eines Jahres mehr als 300.000 Personen eingebürgert worden, wie die Behörde weiter erklärte.
2025 erhielten, wie bereits seit 2021, Syrer:innen am häufigsten die deutsche Staatsbürgerschaft. Jede fünfte eingebürgerte Person (65.600) hatte zuvor die syrische Staatsangehörigkeit. Gegenüber dem Jahr 2024 (83.200 Einbürgerungen) sank die Zahl der eingebürgerten Syrerinnen und Syrer jedoch um 21 Prozent.
Mit großem Abstand folgt die Einbürgerung von Personen mit türkischer (10 Prozent oder 34.100) und russischer (6 Prozent oder 19.700) Staatsangehörigkeit. Bei beiden Staatsangehörigkeiten stieg die Zahl der Einbürgerungen allerdings um mehr als die Hälfte gegenüber dem Vorjahr (jeweils plus 51 Prozent). Ein besonders starkes Wachstum im Vorjahresvergleich zeigte sich auch bei den Einbürgerungen von bosnischen (plus 126 Prozent auf 8.800), US-amerikanischen (plus 100 Prozent auf 6.600) und albanischen (plus 97 Prozent auf 6.100) Staatsangehörigen.
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Folge des Einwanderungsrechts
Die Statistiker erklären die anhaltend hohe Zahl an Einbürgerungen von Syrern damit, dass viele der zwischen 2014 und 2016 zugezogenen Schutzsuchenden inzwischen die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Im Regelfall müssen Menschen dafür mindestens 5 Jahre lang in Deutschland gelebt haben. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Syrer:innen lag bei 7,9 Jahren.
Der deutliche Anstieg bei türkischen und russischen Staatsangehörigen ist den Angaben zufolge maßgeblich auf die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zurückzuführen. Seit dessen Inkrafttreten Ende Juni 2024 ist die mehrfache Staatsangehörigkeit generell möglich, während zuvor die Aufgabe der bisherigen Nationalität in der Regel Voraussetzung war. Bei Türken lag die Aufenthaltsdauer vor der Einbürgerung im Schnitt bei 24,1 Jahren, bei Russen bei 14,1 Jahren.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei allen Eingebürgten lag 2025 bei 12,4 Jahren (2024: 11,8 Jahre). Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit hielten sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Schnitt 7,9 Jahre in Deutschland auf (2024: 7,4 Jahre).
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