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Klage gegen Rücknahme der EinbürgerungNur zwei Monate Deutscher

Ein eingebürgerter Palästinenser will deutscher Staatsbürger bleiben. Berliner Behörden werfen ihm Hamas-Unterstützung auf Instagram vor.

Die deutsche Staatsbürgerschaft kann eigentlich nicht entzogen werden. Eingebürgerte können sie trotzdem wieder verlieren Foto: dpa

Der 35-jährige Berliner Abdallah A. klagt vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung. Vorgeworfen werden ihm zwei Instagram-Posts, die als Hamas-Unterstützung interpretiert werden. Sein Anwalt hält die Rücknahme für rechtswidrig und hat einen Eilantrag gestellt.

Abdallah A. kam zwar im Libanon zur Welt, lebt aber seit seinem zweiten Lebensmonat mit seiner palästinensischen Familie in Berlin. Im September 2025 wurde er eingebürgert. Auf seinem Instagram-Kanal präsentierte er stolz seinen deutschen Pass. Medien wie Nius und Bild empörten sich jedoch darüber, dass Abdallah A. zuvor auf diesem Instagram-Kanal noch „Terroristen“ gefeiert habe.

Konkret geht es dabei um zwei Postings, die Abdallah A. geteilt hatte. Auf dem einen Bild schauen zwei Männer, teils vermummt, teils in militärischer Kleidung, aufs Meer. Darüber steht „Heros of Palestine“ mit einem grünen Herz. Auf dem zweiten Posting ist der Hamas-Mitgründer Scheich Ahmad Yasin zu sehen, zusammen mit einer palästinensischen Flagge und einem roten Herz.

Der Berliner Verfassungsschutz vermutete, dass Abdallah A. „ein Sympathisant der Terrororganisation Hamas ist“. Darauf nahm das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) im November 2025 die Einbürgerung A.s wieder zurück.

Rücknahme nur in Ausnahmefällen möglich

Die Rücknahme der Einbürgerung ist rechtlich möglich, wenn sie durch Täuschung, Drohung, Bestechung oder unrichtige und unvollständige Angaben erwirkt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Praxis 2006 geprüft und für verfassungskonform gehalten. Im Grundgesetz steht zwar: „Die Deutsche Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden.“ Dies schütze aber nur eine redlich erworbene Staatsbürgerschaft.

Der Bundestag schuf daraufhin 2008 im Staatsangehörigkeitsgesetz eine ausdrückliche Regelung (Paragraf 35). Zunächst war die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung 5 Jahre lang möglich, seit 2019 ist die Rücknahme sogar 10 Jahre lang zulässig. Die Rücknahme ist auch dann möglich, wenn der Betroffene dadurch staatenlos ist.

Seit 2024 wird bei der Einbürgerung neben einem Bekenntnis zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ auch ein Bekenntnis zur „besonderen historischen Verantwortung Deutschlands“ und zum „Schutz jüdischen Lebens“ verlangt.

Mehr Einbürgerungen, mehr Rücknahmen

Die Behörden nutzen die Möglichkeit, Einbürgerungen zurückzunehmen – allerdings nicht exzessiv. Bis 2020 gab es jährlich maximal 60 Rücknahmen. Seitdem steigt die Zahl aber kontinuierlich an, auf 561 Rücknahmen im Jahr 2025. Ein Grund dürfte sein, dass auch die Zahl der Einbürgerungen stark gestiegen ist, auf knapp 300.000 im Jahr 2024. Außerdem hat es laut Medienberichten vermehrt Einbürgerungen gegeben, bei denen gefälschte Sprachzertifikate vorgelegt wurden. Das Bundesverwaltungsamt, das ein Register über zurückgenommene Einbürgerungen führt, zählt aber nur die Fälle und nicht die Begründungen.

Im Fall von Abdallah A. warf ihm das Berliner Landesamt für Einwanderung vor, er habe mit der Hamas „Bestrebungen“ unterstützt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind und darüber bei der Einbürgerung falsche oder unrichtige Angaben gemacht.

A.s Anwalt Alexander Gorski hält beides für falsch. So sei schon unklar, ob auf dem ersten Posting überhaupt Hamas-Kämpfer abgebildet waren. Da es sich um eine Instagram-Story mit 21 Bildern handelte und die anderen Fotos unbekannt sind, sei auch der Kontext der Abbildung unklar. Abdallah A. erklärte: „In keiner Art und Weise wollte ich der Hamas jemals meine Unterstützung oder Sympathie ausdrücken. Meine Solidarität gilt einzig und allein dem palästinensischen Volk, meinem Volk, das sehr viel leidet. Allerdings lehne ich Gewalt als Mittel zur Lösung des Konflikts entschieden ab.“

Anwalt sieht „Dammbruch“

Auch sein Anwalt kann in den Postings keine Unterstützung der Hamas sehen, jedenfalls keine rechtlich erhebliche. Dagegen sei Abdallah A.s Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung „authentisch, aufrichtig und nicht durch einen inneren Vorbehalt gekennzeichnet“, so Anwalt Gorski in der Begründung des Eilantrags, die der taz vorliegt.

Außerdem habe das Berliner Landesamt sein Ermessen falsch ausgeübt, kritisiert Gorski. So habe es zu wenig berücksichtigt, dass A. faktisch sein ganzes Leben in Deutschland verbracht hat. Auch die Meinungsfreiheit habe das Amt nicht ausreichend in Rechnung gestellt.

Immerhin habe es wegen der beiden Postings keine Strafverfolgung gegeben, diese seien also von der Meinungsfreiheit gedeckt. Gorski warnt vor einem „Dammbruch“, wenn schon einzelne Instagram-Postings zur Rücknahme der Einbürgerung führen könnten, das wäre dann eine „Zwei-Klassen-Meinungsfreiheit“.

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Über den Eilantrag wird das Verwaltungsgericht Berlin wohl noch in der ersten Jahreshälfte entscheiden.

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