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Youtube und InstagramUS-Gericht macht Alphabet und Meta wegen Sucht haftbar

Eine Nutzerin warf Onlineplattformen in einer US-Klage vor, die Dienste machten süchtig. Geschworene geben ihr recht, doch die Konzerne wehren sich.

Protest gegen Social-Media-Plattformen vor dem Los Angeles Superior Court Foto: William Liang/ap

dpa/ap/rtr/taz | Die Tech-Konzerne Alphabet und Meta sind in einem wegweisenden Prozess um die Abhängigkeit von sozialen Medien zu Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt worden. Geschworene in Los Angeles kamen zu dem Schluss, dass die Plattformen Youtube (Alphabet) und Instagram (Meta) fahrlässig handelten und Nutzer ungenügend über Risiken informierten, wie US-Medien aus dem Gerichtssaal berichteten. Die Konzerne widersprachen den Vorwürfen und kündigten an, in Berufung zu gehen.

Gegenstand der Klage waren der Aufbau und die Mechanismen der Plattformen. Die 20-jährige Klägerin, die unter den Initialen KGM auftrat, warf den Anbietern vor, sie hätten ihre Dienste absichtlich so gestaltet, dass Nutzer süchtig danach würden. Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen – und führt ihre Depressionen und Angstzustände darauf zurück.

Die Geschworenen sprachen der Klägerin demnach als Wiedergutmachung einen Betrag von 3 Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle. In einem zweiten Schritt ordneten sie zusätzlich eine Strafzahlung von weiteren 3 Millionen an, die die Unternehmen im gleichen Verhältnis tragen sollen.

„Wir sind mit dem Urteil nicht einverstanden und prüfen unsere rechtlichen Möglichkeiten“, teilte Meta mit. Alphabet-Sprecher Jose Castañeda sagte, das Urteil stelle Youtube falsch dar, es sei eine verantwortungsvoll aufgebaute Streamingplattform und kein Social-Media-Dienst. In dem Prozess sagten auch Meta-Chef Mark Zuckerberg und Instagram-Chef Adam Mosseri aus. Beide wiesen die Vorwürfe zurück und erklärten, sie bemühten sich um den Schutz junger Nutzerinnen und Nutzer.

Andere Rechtslage in Deutschland

Ursprünglich richtete sich die Klage nicht nur gegen Youtube und Instagram, sondern auch gegen weitere Plattformen. Doch die Unternehmen hinter den zunächst ebenfalls verklagten Konkurrenten Snapchat und Tiktok waren dem Prozess durch einen Vergleich entgangen.

Der auf Digitales spezialisierte Anwalt Christian Solmecke wertete das Urteil der Geschworenen als einen „echten Paukenschlag“ – nicht nur für Meta und Alphabet, sondern für die gesamte Social-Media-Branche. Solmecke verwies aber darauf, dass ein eins zu eins vergleichbares Verfahren in Deutschland derzeit kaum denkbar sei, weil das Rechtssystem hierzulande anders funktioniere. „Wir kennen keine Juryverfahren und keinen Strafschadensersatz.“

Erst am Vortag hatten Geschworene im US-Bundesstaat New Mexico Meta zu einer Geldstrafe von 375 Millionen Dollar verurteilt, weil das Unternehmen nach Überzeugung einer Jury wider besseres Wissen nicht genug für den Schutz junger Nutzer getan hat. Meta will auch hier in Berufung gehen.

Verbraucherzentrale kritisiert Autoplay-Einstellung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte, digitale Dienste müssten so gestaltet sein, dass sie eine sichere Nutzung ermöglichten. Kinder und Jugendlichen hätten ein Recht darauf, am digitalen Raum teilzuhaben, ohne dass ihre mentale Gesundheit oder ihre Sicherheit gefährdet werde. „Schädliche Funktionen wie zum Beispiel Autoplay und negativ verstärkende Empfehlungsfeeds müssen für alle von Anfang an ausgestellt sein“, erklärte Verbandsvorständin Ramona Pop.

In einem Positionspapier fordert der Verband daher, dass Profile standardmäßig auf privat gestellt und die Standortfreigabe deaktiviert sein muss. Darüber hinaus sollten Tracking und personalisierte Werbung verboten werden und sensible Funktionen wie Kamera und Mikrofon nur nach ausdrücklicher Zustimmung aktiviert werden. Wollten Erwachsene kritische Funktionen einschalten, sollten sie das nach Altersnachweis tun können. Eine flächendeckende Altersüberprüfung, wie sie derzeit etwa von CDU und SPD favorisiert wird, bräuchte es damit nicht.

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