Wohnortpflicht für Flüchtlinge: Wohnen ist kein Wunschkonzert

Das Innenministerium will anerkannten Geflüchteten den Wohnort vorschreiben. Die Opposition kritisiert das als völkerrechtswidrig.

Ein Teilnehmer einer Kundgebung der Bürgerinitiative "Sichere Heimat" hält eine umgedrehte Deutschland-Flagge in den Händen

Zuwanderer gegen Zuwanderer: Russlanddeutsche für eine „Sichere Heimat“. Foto: dpa

BERLIN taz | In den 90er Jahren hatte es doch schon mal geklappt. Den neu zugewanderten Spätaussiedlern wurde damals amtlich vorgeschrieben, wo sie sich eine Bleibe suchen sollten. In den Berliner Plattenbauvierteln im Osten waren bald ganze von Leerstand bedrohte Straßenzüge wieder bewohnt – von Russlanddeutschen. Das Bundesinnenministeirum will die Wohnortzuweisung nach einem Bericht der Welt am Sonntag nun wieder einführen. Diesmal für anerkannte Flüchtlinge.

Das Bundesinnenministerium bestätigte den Bericht gegenüber der taz. Die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für die Zuweisung eines Wohnsitzes an anerkannte Schutzsuchende, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können, wurde vor allem aus den Reihen der Länder an den Bund herangetragen, teilte ein Sprecher mit. Das Interesse gehe dahin, vor allem die Ballungsräume von den Risiken der Gettobildung zu entlasten.

Da es sich dabei um ein drängendes Problem handele, werde sich der Bund diesem Wunsch nicht verschließen. „Eine Wohnortzuweisung für Flüchtlinge halte ich für dringend geboten, um Ballungsräume von den Risiken einer Gettobildung zu entlasten“, ließ sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zitieren.

Nach Informationen der Welt am Sonntag hat das Innenministerium bereits Eckpunkte für eine entsprechende Regelung im Aufenthaltsgesetz erarbeitet. Über die Verteilung von Flüchtlingen auf bestimmte Wohnorte sollen demnach die Bundesländer entscheiden.

Der Koalitionspartner SPD unterstützt das Vorhaben grundsätzlich. Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) sagte: „Eine Wohnortzuweisung für einen gewissen Zeitraum kann ein sinnvolles ergänzendes Instrument sein, wenn es richtig ausgestaltet ist.“ Dabei sollte die Situation auf dem Wohnungsmarkt der jeweiligen Bundesländer eine wichtige Rolle spielen.

Die Opposition im Bundestag kritisierte den Vorschlag hingegen als rechtswidrig. Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, sagte gegenüber der taz: „Das ist ein perfider Vorschlag, den ich ganz klar ablehne. Er verstößt gegen Europa- und Völkerrecht. Danach haben anerkannte Flüchtlinge das Recht auf Freizügigkeit, und das heißt, sie können ihren Arbeits- und Wohnort frei wählen.“ Die in den 90er Jahren praktizierte Wohnortzuweisung an Spätaussiedler habe nicht funktioniert, sagte Jelpke. „Es sind Gettos entstanden, in denen die Menschen nur noch unter sich blieben.“

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, kritisierte ebenfalls, eine Wohnortzuweisung für Flüchtlinge verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, nach der anerkannte Flüchtlinge, anders als Asylbewerber, Freizügigkeit in den jeweiligen Aufnahmeländern genießen. „Ich halte dieses Recht für richtig“, sagte Beck der taz. Probleme der Gettoisierung müsse man mit Angeboten und nicht mit Restriktionen lösen. (mit dpa)

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