Wildtiere in Deutschland: Der Wolf soll schnell ins Jagdrecht
An diesem Montag wird das neue Bundesjagdgesetz im Landwirtschaftsausschuss des Bundestages behandelt. Bereits Anfang März soll es beschlossen werden.
„Menschen müssen sich auch auf dem Land im Freien aufhalten können – ohne Angst vor Wolfsübergriffen.“ Das sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete Johannes Steiniger, der den Arbeitskreis „Landwirtschaft, Ernährung und Heimat“ der Union leitet. Für seine Fraktion sei klar: Weidetierhaltung muss in Deutschland weiterhin möglich sein. „Deshalb nehmen wir den Wolf in das Jagdrecht auf und führen ein Bestandsmanagement ein“, so Steininger. Der Gesetzentwurf ist geschrieben, an diesem Montag sind zu diesem Thema Sachverständige zur „Öffentlichen Anhörung“ in den Landwirtschaftsausschuss des Bundestages geladen.
„Die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht ist ein fundamentaler Vorgang, der weit über den Wolf hinausgeht“, sagt Christina Patt, Vorständin der „Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht“ und früher selbst Sachverständige vor diesem Ausschuss. „Bislang ist der Wolf über das Naturschutzrecht geschützt“, erläutert die Juristin. In der Bundesrepublik ist „Tierschutz“ seit dem Jahr 2002 „Staatsziel“, im Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es seitdem: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Das solle nun ausgehebelt werden: „Das Jagdrecht ist ein subjektives Nutzungsrecht, es regelt, wie Privatpersonen Natur nutzen können“, erklärt Juristin Patt.
Aktuell bedarf es einer Einzelfallprüfung: Es gibt Fälle, in denen ein Wolf getötet werden darf. Beispielsweise hatte der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg vergangene Woche entschieden, dass der „Hornisgrinde-Wolf“ mit sofortiger Wirkung bis zum 10. März abgeschossen werden darf. Dieser Wolf hatte sich im Nordschwarzwald wiederholt Menschen gefährlich genähert. „Mit der Überführung ins Jagdrecht wird die Einzelfallprüfung aber abgeschafft“, sagt Christina Patt. Die Entscheidung über den Abschuss liege nicht mehr bei Gerichten, sondern bei Privatleuten.
Naturschützer bezweifeln, dass die Bejagung der Wölfe irgendeinen Effekt bringt. „Spontan würde man glauben, dass die Zahl der Nutztierrisse durch die Zahl der Wölfe bestimmt wird, dass also weniger Wölfe auch weniger Nutztierrisse zur Folge haben“, argumentiert beispielsweise Thomas Norgall, Sprecher der AG Wolf und Weidetiere im BUND. Tatsächlich gebe es etliche Studien zur Bejagung von Wölfen: „Überraschend ist, dass genau diese Wirkung nie festgestellt wurde.„Die Jagd von Wölfen sei offensichtlich kein geeignetes Mittel, um Nutztierschäden in Deutschland zu verringern. „Getötete Wölfe werden rasch wieder durch Reproduktion oder Neuzuwanderer ersetzt“, so Norgall.
Schäfer fordern Hilfe beim Herdenschutz
Sogar Schäfer sind gegen die Abschussquote. Jonas Scholz, der Vorsitzende des Schafzuchtverbandes Berlin-Brandenburg, sagt: „Wir brauchen eine volle Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde.“ Wolfsangriffe seien wie „Terroranschläge“, der Wolf aber ein Opportunist: Ausreichend geschützte Herden werde er meiden. Der Vorsitzende des „Ökologischen Jagdvereins Brandenburg-Berlin“, Eckhard Fuhr, befürwortet dagegen den Plan, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen: „Jagdrecht ist seit der Föderalismusreform von 2006 allein Sache der Länder“, argumentiert der Jäger. Dadurch würde die Art der Bejagung gestaltbarer: „Die Jäger wollen kein zusätzliches Jagdvergnügen, sondern dort, wo es notwendig ist, Bestände reduzieren.“
Harald Ebner, zuständiger Fachpolitiker bei den Bündnisgrünen, vermutet, dass es in dem Gesetzentwurf im Grunde gar nicht um den Wolf geht: „Weniger Wölfe bedeutet weniger Probleme – diese Grundannahme des Gesetzes ist falsch.“ Tatsächlich könnten Wölfe bis zu 80 Kilometer am Tag zurücklegen, ein geschossener Wolf in einem Gebiet bedeute nicht, dass es danach dort keine Risse mehr gebe. Zu glauben, dass bejagte Wölfe zu mehr Koexistenz zwischen den Raubtieren und Schafen, Kühen oder Ziegen führten, sei ein Trugschluss.
„Es geht um Symbole“, so Ebner, der vor seiner Wahl zum Abgeordneten in der Naturschutzverwaltung Baden-Württembergs gearbeitet hatte. Das Tier sei in die Wahlkampfmaschinerie gekommen, „seht her, wir sind die Macher“ solle das Signal sein. Bereits in dieser Woche soll der Gesetzesentwurf im Landwirtschaftsausschuss beraten werden, Anfang März könnte er dann im Bundestag eingebracht werden. Auch die Eile lege nahe, dass es hier um Wahlkampf gehe.
„Wir werden nicht zustimmen“, sagt Ebner für die Fraktion der Bündnisgrünen. Stattdessen will er einen Entschließungsantrag einbringen, der mehr Herdenschutz und mehr Unterstützung für betroffene Schäfer und Landwirte zum Ziel hat. Ebner: „Man muss ganz klar sagen: Garantiert keinen Wolfsriss bekommt man nur hin, wenn die Wölfe in ganz Mitteleuropa wieder ausrottet wären.“
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