„Werkdatenbank Bildende Kunst Sachsen“: Digitale Ewigkeit
Das sächsische Künstlernachlassprojekt droht am Coronasparhaushalt zu scheitern. Die Werkdatenbank gilt als Pionierleistung.
In den Räumen des Künstlerbundes Dresden sitzt Tutorin Susanne Magister vor einem Bildschirm mit der „Werkdatenbank Bildende Kunst Sachsen“. Neben ihr die Galeristin, Kunstvermittlerin und Kuratorin Claudia Reichardt, in Dresden seit den 1980er Jahren nur als „Wanda“ bekannt. Beide pflegen auf Bitten der Nachlassverwalterin hin die Werke der kinderlos verstorbenen Künstlerin Ursula Rzodeczko in die Datenbank ein.
Für die Sichtung und die Auswahl eines Kernbestandes von 160 Arbeiten haben sie ungefähr 80 Arbeitsstunden aufgewendet. Etwa 18.000 Werke von 130 Künstlern umfasst die seit zwei Jahren im Aufbau befindliche sächsische Datenbank derzeit. Obschon einige Bundesländer auch in diese Richtung gehen, gilt das sächsische Projekt als Pionierleistung.
Doch dieser Aufbau soll jäh gestoppt werden. Im Entwurf des Landeshaushalts 2021/22 stehen in der Titelgruppe „Künstlernachlässe und Künstlerdatenbank“ statt des bisherigen Jahresansatzes von 688.000 Euro nur noch Striche. „Ein böses Omen für die sächsische Kulturlandschaft“, ist deshalb ein offener Brief des Landesverbandes Bildende Kunst an Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU) überschrieben.
Darin wird zunächst auf die durch Corona noch verschärfte prekäre Situation freischaffender Künstlerinnen und Künstler verwiesen. Die komplette Streichung der Mittel für die Pflege der Künstlernachlässe wird als „geradezu erschütterndes Signal staatlicher Gleichgültigkeit“ bezeichnet.
Ein Frage der Sichtbarkeit
Eine jahrelang „in gegenseitigem Respekt und Vertrauen“ gemeinsam mit dem Ministerium und dem Sächsischen Kultursenat vorangebrachte Entwicklung werde jetzt „einfach beiseitegewischt“. Der Landesverband beklagt, dass zuvor nicht mit ihm gesprochen wurde. Der Brief schließt mit dem Appell, den mit der „kulturpolitischen Kehrtwende“ absehbaren Schaden durch eine Korrektur zu verhindern.
Der Besuch in einem Dresdner Atelier illustriert, warum der Umgang mit Künstlernachlässen seit Jahren eine immer drängendere Frage geworden ist. Im Stadtteil Leubnitz auf der Gostritzer Straße haben Karl-Heinz Adler und Friedrich Kracht gearbeitet, zwei wichtige Vertreter der Konkreten Kunst. Heute zeigt Tochter Jakoba Kracht, wo auf der Galerie ihres Ateliers eher provisorisch zumindest die großformatigen Werke ihres 2007 verstorbenen Vaters lagern. Gut eingepackt und trocken, aber natürlich nicht in Regalen unter klimatisierten Depotbedingungen.
Bis auf wenige sehr bekannte Künstler stünden die meisten Erben und Verwandten vor einer ähnlichen Situation, sagt sie. Immerhin gab es schon 2013 vom Bund Fördermittel für die private Erfassung von 627 Arbeiten ihres Vaters, die sie gemeinsam mit der Witwe Karin Kracht bereits mit FileMaker gespeichert hat.
„Kunst entschwindet oft, weil Lagermöglichkeiten für die Originale fehlen“, beschreibt sie ein verbreitetes Problem. Deshalb sei die zentrale digitale Erfassung nicht nur ein Kompromiss, sondern ein wichtiges Mittel, um die Sichtbarkeit zu verbessern. Ausstellungen, Forschungen, ja Wiederentdeckungen können so maßgeblich befördert werden.
Auch vitale Künstler dürfen ihren Nachlass vorbereiten
Ein zentrales Landesdepot für Künstlernachlässe gehörte einmal zu den Desideraten des Landesverbandes Bildende Kunst. Nicht finanzierbar und vielleicht in dezentraler Form auch sinnvoller, lautete schließlich die Einsicht. Regionale und lokale Museen verfügen aber auch kaum über Kapazitäten. Ein „Notfalldepot“ bietet der Künstlerbund Dresden im Keller seiner Geschäftsstelle an, gelegen in der DDR-Neubauzeile der Hauptstraße. Maximal für ein Jahr kann hier zwischengelagert werden, was die Dringlichkeit einer digitalen Dokumentation unterstreicht.
Die „Urfassung“ einer sächsischen Datenbank war von ersten digitalen Ansätzen in Berlin und Brandenburg inspiriert, berichtet die Dresdner Tutorin und Kunsthistorikerin Susanne Magister. Die bis Ende 2019 amtierende Wissenschafts- und Kunstministerin Eva-Maria Stange (SPD) und ihr Ministerium beförderten die digitale Erfassung schließlich entscheidend. Im abgelaufenen Doppelhaushalt 2019/20 gab es erstmals einen Haushaltstitel.
Für die Datenbank wurde eine eigene Software entwickelt. Seit dem Vorjahr arbeitet man mit der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek zusammen. „Die ist an die internationale Datencloud gekoppelt“, erklärt Susanne Magister, „sodass man auch beim Getty-Museum in New York nach sächsischen Künstlern Ausschau halten kann“.
Sie ist eine von drei freien MitarbeiterInnen zur Datenerfassung. Einmal im Monat bietet sie einen Sprechtag an, ebenso Schulungstermine in der Gruppe. Mit zwei Personen war außerdem die im Aufbau befindliche Koordinierungsstelle besetzt. Eine semiprofessionelle Fotoausrüstung einschließlich eines Lichtschirms kann man sich zur Ablichtung der Werke ausleihen. Die finden sich dann mit einer Kurzvita und einem Ausstellungsverzeichnis auf der jeweiligen Datenbankseite.
Ministerin bittet Abgeordnete um Geld
Erinnerungspolitisch ist eine solche Erfassung ebenfalls interessant. Denn sie berücksichtigt auch teils renitente Künstler aus der DDR, die eben nicht von Staatsaufträgen lebten. Als ein sächsisches Alleinstellungsmerkmal gegenüber vergleichbaren Projekten in Sachsen-Anhalt oder dem gerade anlaufenden in Thüringen darf gelten, dass auch lebende Bildkünstler bereits Eingang finden. Man kann also präventiv schon etwas für seinen Nachhall tun, „damit nicht erst 80-jährige handgeschriebene Listen präsentieren“, scherzt Susanne Magister.
„Deutschlandweit vorn“ sieht Till A. Baumhauer als Vorsitzender des sächsischen Landesverbandes Bildende Kunst denn auch die Datenbank. Sie sei so wichtig für viele Künstler, „die nicht im Rampenlicht des Marktes stehen“. Die beabsichtigte Einsparung habe den Verband „kalt erwischt“.
Die angesprochene Kulturministerin Barbara Klepsch antwortet, der Aufbau der Werkdatenbank werde auch weiterhin aufrecht rhalten: „Allerdings mussten aufgrund der Coronapandemie bei der Haushaltaufstellung Prioritäten gesetzt werden. Und so würden für die Weiterentwicklung der Datenbank und für Künstlernachlässe noch zusätzliche Mittel gegenüber dem jetzt vorliegenden Regierungsentwurf benötigt.“
Das klingt paradoxerweise nach einem Appell an die Landtagsabgeordneten, die derzeit gerade über den Landeshaushalt beraten.
Kulturkompetenz hat gelitten
Der scheint auch nötig zu sein, denn die Kulturkompetenz im Ministerium hat seit dem Regierungswechsel im Dezember 2019 spürbar gelitten. Für die Grünen, seit diesem Wechsel Koalitionspartner der CDU, verspricht Kulturpolitikerin Claudia Maicher einen entschiedenen Einsatz für dieses „einmalige Leuchtturmprojekt“. Man könne es nicht einfach einfrieren. Bei der Vorstellung der Pilotphase im Dezember 2020 hätten andere Bundesländer „mit großer Bewunderung“ nach Sachsen geschaut.
Maichers Kollege Frank Richter von der ebenfalls regierungstragenden SPD-Fraktion und das Kulturforum der Sozialdemokratie beklagen „mangelnde Wertschätzung“ und fordern eine Fortführung der „Aufbauleistung“. Franz Sodann von der oppositionellen Linken rechnet vor, dass aus den im Vorjahr nicht abgerufenen Restmitteln zumindest die auf 75.000 Euro geschätzten jährlichen Kosten für die reine Datenbankpflege bestritten werden könnten.
Den denkbaren Verzicht auf die eigentlich dazugehörige Koordinierungsstelle hatte der Landesverband selbst angedeutet. Auch der Deutsche Kunstrat und der Bundesverband Künstlernachlässe haben interveniert. Voraussichtlich im Mai soll das Landtagsplenum endgültig entscheiden.
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