Weitere Anklage wegen 219a: Der Druck steigt
Gegen Berliner Ärztinnen liegt eine Anklageschrift vor, weil sie über Abtreibungen informieren. Auch zwei weitere Verfahren laufen.
Die Worte stehen auf der Webseite der beiden Gynäkologinnen – und stellen in den Augen der Staatsanwaltschaft offenbar einen Verstoß gegen Paragraf 219a StGB dar, der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet. In den Akten fände sich bereits eine Anklageschrift gegen die beiden Ärztinnen, sagte deren Anwalt Johannes Eisenberg der taz. Dem Gericht übermittelt wurde diese noch nicht.
„Die Staatsanwaltschaft hat uns angeboten, dass wir straffrei ausgehen, wenn wir den Eintrag von der Webseite nehmen“, sagt Gaber der taz. Ein Angebot, das die Ärztinnen nicht annehmen wollten. „Es geht hier nicht um Werbung, sondern um sachliche Information“, sagt Gaber. „Das muss mir als Ärztin und den Frauen, die einen Abbruch brauchen, zustehen.“
Der Paragraf 219a hat eine hitzige Debatte ausgelöst, seit im November die Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen ihrer Webseite zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden war. Grüne, Linke, SPD und FDP plädieren seitdem für die Abschaffung oder wenigstens Reform des Paragrafen. Die Union will daran festhalten.
„1 und 1“ macht mit
Die Anklageschrift gegen Gaber und ihre Kollegin erfolgt nur wenige Wochen vor Hänels Berufungsverhandlung am 6. September vor dem Gießener Landgericht. Eine Woche davor stehen die Ärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus in Kassel vor Gericht, ebenfalls wegen Einträgen auf ihrer Webseite.
Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, werden zunehmend von Abtreibunsgegner*innen unter Druck gesetzt. Die Anzeigen gehen vor allem auf zwei Männer aus dem Umfeld selbst ernannter Lebensschützer*innen zurück: Klaus Günter Annen aus Weinheim, der auf der Webseite Babycaust.de Abtreibungen mit dem Holocaust vergleicht. Ein weiterer Mann hat unter dem falschen Namen Markus Krause in einem taz-Interview erklärt, schon 60 bis 70 Strafanzeigen gestellt zu haben.
Dieser Mann hat auch mit „1 und 1“, dem Internetdienstanbieter von Kristina Hänel, Kontakt aufgenommen – und fordert, dass dieser die Domain der Ärztin sperrt, falls sie den Hinweis auf die Abbrüche nicht entfernt. In dem Schriftverkehr, der der taz vorliegt, fordert das Unternehmen Hänel nun auf, dies bis Dienstag zu tun. „Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wären wir gezwungen, die Domain zu sperren.“
***
Aktualisierung 13.08.2018, 13 Uhr: Die Domain von Kristina Hänel wurde nicht gesperrt. Die Ärztin hatte „1 und 1“ gegenüber Stellung genommen. Der Anbieter habe sie daraufhin informiert, dass man „den Beschwerdeführer hiernach über die nach allem diesseits nicht mögliche abschließende, eindeutige Einschätzung der Sach- und Rechtslage informiert“ und den Vorgang damit bis auf weiteres abgeschlossen habe.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
BGH-Urteil gegen Querdenken-Richter
Richter hat sein Amt für Maskenverbot missbraucht
Umweltfolgen des Kriegs in Gaza
Eine Toilettenspülung Wasser pro Tag und Person
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Biden genehmigt Lieferung von Antipersonenminen
BSW stimmt in Sachsen für AfD-Antrag
Es wächst zusammen, was zusammengehört
Absagen vor Kunstsymposium
Logiken der Vermeidung