Weimer akzeptiert Gerichtsbeschluss: Schwankende Weltkugel wirklich nicht extremistisch
Kulturstaatsminister Weimer versichert, die Buchhandlung nicht als „politisch extremistisch“ zu bezeichnen. Es sollte auch eine Entschuldigung folgen.
Friede, Freude, Eierkuchen – ist jetzt wieder alles gut? Selbstverständlich nicht. Wolfram Weimer rudert zurück. Immerhin. Doch damit ist die Sache noch längst nicht vom Tisch.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte per Eilentschluss entschieden, dass der Kulturstaatsminister die Betreiber der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen darf. Diesen Beschluss akzeptiert das Bundeskulturstaatsministerium nun, es wird dagegen nicht juristisch vorgehen, wie aus einem Schreiben der Anwälte der Buchhandlung hervorgeht. Damit ist der Beschluss rechtskräftig.
Der übliche Rückzieher
Ausdrücklich bestätigt die beklagte Partei, also das Bundeskulturstaatsministerium, dem Gericht: „Die Beklagte wird sich künftig nicht in Bezug auf die Klägerinnen dahingehend äußern, diese seien ‚politische Extremisten‘.“ Das ist schon mal gut. Weimer hatte seiner in einem Zeit-Interview aufgestellte Behauptung keine Begründung mitgegeben und sie auch jetzt nicht nachgeliefert. Offenbar konnte er es nicht. Weil es keine gab. Die „Schwankende Weltkugel“ versteht sich als links, ja. Aber ist alles, was links von der Mitte steht, extremistisch? Nein.
Was folgt aus dem Abschluss dieses Rechtsverfahrens? Weimers Einlenken riecht nach Schadensbegrenzung – und nach dem üblichen Rückzieher, den er schon ein paarmal machen musste, etwa als er die Ankündigung, den Erweiterungsbau der Leipziger Nationalbibliothek zu stoppen, wieder zurücknahm. Und es bleibt die Tatsache, dass es einen Gerichtsbeschluss brauchte, um diesen Kulturstaatsminister darauf hinzuweisen, dass es Folgen hat, wenn er solche Behauptungen von sich gibt. Denn das ist dann nicht seine Privatmeinung.
Seriöse Verlage haben ein berechtigtes Interesse daran, nicht mit politischen Extremisten zusammenzuarbeiten – und sie hatten auch nicht den Eindruck, es zu tun. Die Solidarität in der Branche bis weit ins bürgerliche Lager hinein mit der Buchhandlung war und ist groß. Und sie ist richtig. Man wird sehr aufmerksam verfolgen, ob das Bundeskulturstaatsministerium das auch tatsächlich in Zukunft einsieht, über das juristische Einlenken hinaus. Mindestens eine Entschuldigung wäre angebracht.
Was aber eigentlich folgen muss, ist eine volle Rehabilitierung der „Schwankenden Weltkugel“ und der anderen beiden Buchhandlungen – „Rote Straße“ in Göttingen, „Golden Shop“ in Bremen – gleich mit. Auch sie waren, wie man nun endgültig denken muss, mit an den Haaren herbeigezogenen Gründen vom Buchhandelspreis ausgeschlossen worden. Klagen gegen diesen Ausschluss und gegen die Anwendung des sogenannten Haber-Verfahrens stehen noch an.
Beschädigtes Vertrauen
Was weiter folgen müsste, wäre, dass den drei Buchhandlungen der Buchhandelspreis noch ausgezahlt wird. Das wäre jetzt nur fair. Und es sollte eine Versicherung folgen, dass es diesen Preis weiter geben wird – und zwar mit rein kulturellen Kriterien, wie es in der Auswahl der unabhängigen Jury ja auch der Fall gewesen ist, bevor das Bundeskulturstaatsministerium dazwischengrätschte.
Das ist im Übrigen auch ein Test, ob der Kulturstaatsminister sich an die Kunstfreiheit zu halten gewillt ist. Damit die Kunst frei sein kann, braucht es selbstbewusste und unabhängige kulturelle Institutionen und Vermittler – zu denen in einem weiteren Sinn auch Buchhandlungen, auf jeden Fall Literaturjurys gehören. Und damit diese selbstbewusst unabhängig sein können, brauchen sie Vertrauen in die Kulturpolitik des Bundes.
Das ist schwer beschädigt worden. Wie will der Kulturstaatsminister es wieder aufbauen? Dieses Einlenken reicht nicht aus. Wir werden sehen.
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