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Wehrpflicht und AuslandsreisenDer Verteidigungsminister hat sich verschätzt

Laut Bundestag durfte Boris Pistorius eine Regelung über Auslandsreisen von jungen Männern nicht aussetzen. Nun soll ein Gesetz Klarheit schaffen.

Es war eine Randnotiz, die erst niemand beachtete, die dann aber zu einer überhasteten Reaktion führte: Laut einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags durfte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) die sogenannte Abmeldepflicht für junge Männer, wenn sie länger ins Ausland gehen, nicht selbstständig aussetzen. Mit einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift hatte Pistorius Anfang April reagiert, nachdem es scharfe Kritik daran gab, dass sich Männer im wehrfähigen Alter Auslandsreisen von mehr als 3 Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssen. Schon damals sprach Pistorius von einem „Fehler“.

Doch mit der Aussetzung dieser Regelung überschritt Pistorius nach der Auffassung des wissenschaftlichen Diensts wohl seine Kompetenzen. Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen. Doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt. Nur das Bundesverfassungsgericht dürfe ein Gesetz oder Teile davon ganz aufheben, heißt es in dem Gutachten.

Die überraschend klare Haltung des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags, der das Gutachten auf Anfrage der Linksfraktion erstellt hatte, ist eine weitere Schlappe für den Verteidigungsminister. Eigentlich wollte Pistorius mit seiner Änderung des Wehrdienstgesetzes möglichst unbürokratisch für Klarheit sorgen. Seine Maßgabe war: Junge Männer können so lange sie wollen ins Ausland gehen und müssen der Bundeswehr gar nichts darüber mitteilen – solange kein Spannungs- oder Verteidigungsfall besteht.

In diese Richtung soll auch das Gesetz gehen, mit dem das Verteidigungsministerium nun final für Klarheit in der Frage sorgen möchte. Eine Sprecherin des Ministeriums kündigte am Montag an, dass ein sich in Arbeit befindliches Gesetz über die Stärkung der militärischen Reserve auch einen Passus zum Auslandsaufenthalt von jungen Männern enthalten soll. „Die Regelung zu Auslandsaufenthalten wird ausdrücklich auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt“, sagte sie.

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Die Allgemeinverfügung solle, bis das neue Gesetz in Kraft trete, weiterhin gelten. „Das ganz Entscheidende ist, dass sich an der Sache nichts ändert und derzeit auch weiterhin keine Genehmigung für Auslandsaufenthalte eingeholt werden müssen“, sagte die Sprecherin des Verteidigungsministeriums.

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