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Wegen Kürzungen bei SchulbegleitungSchulpflicht wird nicht mehr kontrolliert

Weil Schulbegleitungen fehlten, legte eine Hamburger Sonderschule Eltern nahe, ihre Kinder zu Hause zu lassen. Die Schulbehörde widerspricht.

Hamburgs Linksfraktion erklärte jüngst: „Diese Senatorin ist eine Fehlbesetzung!“, und zeigte ein Foto von Schulsenatorin Ksenija Bekeris (SPD). Anlass waren Berichte des NDR, denen zufolge Sonderschulen ankündigt hatten, die Schulpflicht behinderter Kinder nicht mehr zu kontrollieren, da nach Kürzung der Schulbegleitung deren Sicherheit nicht mehr gewährleistet sei. „Das ist nicht hinnehmbar“, sagte Linken-Fraktionschef David Stoop.

Auch der taz liegt ein Brief vom 19. August vor, in dem die Schulleitung der Schule Kielkamp erklärt, dass ihr die Situation „große Sorge“ bereite. Denn die Altonaer Schule für Kinder mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung hatte nach den Ferien gut ein Drittel weniger Schulbegleitungsstellen bewilligt bekommen – und selbst von diesen waren längst nicht alle besetzt.

„Für den Start ins neue Schuljahr bedeutet dies aktuell, dass der Großteil der Klassen mit nur einer Assistenzkraft auskommen muss“, schrieb die Schulleitung. Unter diesen Bedingungen verstehe man, wenn Eltern „Sorge haben, ihr Kind in die Schule zu schicken“, so der Brief weiter. „Wir können nicht grundsätzlich die Schulpflicht aufheben, werden diese aber nicht kontrollieren, solange die Bedingungen sich nicht deutlich bessern.“

Ähnliches passierte an der Sonderschule Bekkamp, wie der dortige Elternrat in einem Brandbrief schrieb. Dort habe die Behörde zwar nachträglich mehr Schulbegleitung bewilligt, jedoch zu spät, um rechtzeitig neue Kräfte zu haben. „Das Ergebnis davon ist, dass wir Eltern gefragt wurden, ob wir unsere Kinder, wenn sie einen intensiven Pflegebedarf haben, zu Hause betreuen wollen.“

Senatorin reagiert mit einer „Anweisung“

Für die Linke ist das nicht akzeptabel. „Die Senatorin hat noch in den Sommerferien stumpf behauptet, dass jedes Kind mit Behinderung nach den Ferien selbstverständlich zur Schule gehen könne“, sagte deren Inklusionspolitiker Thomas Meyer. Jetzt sei genau das eingetreten, wovor Schulen und Eltern gewarnt hätten: „Kinder mit Behinderung sind vom Unterricht ausgeschlossen.“

Schulsenatorin Bekeris reagierte mit einer Pressemitteilung. Selbstverständlich müssten alle Schulen den Unterricht aller Kinder sicherstellen, hieß es darin. „Wir waren mehr als irritiert über Aussagen einzelner Schulen, dass dies nicht gewährleistet sei, und haben die Schulen angewiesen, die Teilnahme sicherzustellen.“ Dies hätten die Schulleitungen auch „zugesagt“.

„Eine Anweisung schafft kein zusätzliches Personal“, konterte daraufhin der Kreiselternrat der Sonderschulen. Auch der Elternrat der Schule Kielkamp reagierte mit einer Stellungnahme. Aktuell stünden der Schule 13 FSJ-Kräfte und etwa 23 sozial erfahrene Schulbegleitungskräfte weniger zur Verfügung als vor den Ferien. Die Mitarbeiter der Schule zeigten höchsten Einsatz, doch die Unterbesetzung führe zu weiteren Krankheitsfällen und setze eine gefährliche Spirale in Gang. „Dass die Schulleitung in ihren Elternbriefen deutlich auf die gefährliche Lage hinweist, unterstützen wir Eltern ausdrücklich.“

Nicht nur an den Sonderschulen kommt es zu Problemen, weil Schulbegleitungsstellen fehlen oder nicht besetzt sind. „An unserer Schule ist am Freitag ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, dessen FSJ-Stelle aufgrund der momentanen Situation nicht besetzt ist, von der Schule weggelaufen“, berichtet Susanna Wamala vom Elternrat der Grundschule Rellinger Straße. Dabei sei es zu einem Polizeieinsatz gekommen. „Das Kind wurde einige Straßen weiter gefunden und war zum Glück unverletzt.“

Ein autistischer Junge, dessen Schulbegleitung reduziert worden war, wurde nach einem impulsiven Ausbruch vom Unterricht beurlaubt

„Während einige mutig um Ressourcen kämpfen, geben andere den behördlichen Druck nach innen an die Kinder weiter“, berichtet der Vater eines autistischen Jungen. Sein Sohn sei vergangene Woche vorläufig vom Unterricht beurlaubt worden, nachdem es bei ihm, als er unbetreut auf dem Schulgelände war, zu einem „Meltdown“, einem impulsiven Ausbruch kam. Auch für ihn war zuvor die Schulbegleitung reduziert worden. Das Kind ist nun zu Hause.

Auffällig ist, dass sich überwiegend Elternvertretungen äußern. Der Kreiselternrat fordert, es müsse möglich sein, dass auch Schulleitungen Risiken „offen benennen können, ohne dass daraus zusätzlicher Druck entsteht“. Denn seit die Behörde im Frühjahr die Neuorganisation der Schulbegleitung plante, soll es für Mitarbeiter eine Verpflichtung zum Stillschweigen gegenüber Eltern und Öffentlichkeit gegeben haben, gar von „Maulkorb“ ist die Rede.

Die taz fragte am Donnerstag die Schulbehörde, ob das stimme und in welchem Rahmen sich Schulleitungen und Lehrkräfte äußern dürfen. Bis zum Redaktionsschluss kam keine Antwort.

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