Wegen Härtefallkommission: AfD sucht Rechts-Streit
Nach zehn erfolglosen Versuchen, in die Härtefallkommission zu kommen, klagt die AfD-Fraktion vorm Verfassungsgericht - wegen „Diskriminierung“.
In zehn Versuchen ist die AfD damit bisher gescheitert. Die Abgeordneten der anderen Fraktionen weigerten sich konsequent, den jeweiligen Kandidaten in einer Wahl zu bestätigen. Zwar hat jede Fraktion der Bürgerschaft das Recht, eine VertreterIn und zwei StellvertreterInnen für das parlamentarische Gremium zu benennen. Allerdings scheinen die Abgeordneten der anderen Fraktionen die Rechten bei Entscheidungen über die Härtefälle nicht einbeziehen zu wollen. Sie berufen sich auf die Freiheit, nach ihrem Gewissen zu entscheiden.
Die AfD hingegen fühlt sich diskriminiert, weil sie die einzige Partei ist, die von der Härtefallkommission ausgeschlossen bleibt. „Wir sind eine demokratisch gewählte Partei und haben einen Anspruch auf einen Platz in dieser Kommission“, hatte Fraktionschef Jörn Kruse schon vor Monaten gesagt.
Die ersten vier Male hatte die Partei den Hardliner Dirk Nockemann als Vertreter für die Kommission aufgestellt. Doch als Ex-Innensenator der von Ronald Schill gegründeten „Partei Rechtssaatlicher Offensive“ ist dieser für die anderen Abgeordneten unwählbar. Aber auch mit ihrem parlamentarischen Geschäftsführer Alexander Wolf hatten die Rechten kein Glück. Er ist Mitglied der als rechtsextrem geltenden Burschenschaft Danubia, die seit 2001 vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Für die meisten Abgeordneten gilt auch er als unwählbar. Aber auch mit dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Bernd Baumann sowie mit dem Vizepräsidenten der Bürgerschaft, Detlef Ehlebracht, wurde die AfD nichts.
Die Härtefallkommission ist oft die letzte Chance für Asylsuchende, die bereits abgelehnt wurden. Das Gremium kann die Abschiebung aus humanitären Gründen verhindern.
Jede Fraktion darf ein Mitglied in die Kommission entsenden. Die Bürgerschaft bestätigt die Mitgliedschaft in einer Wahl – oder eben nicht.
Zehn Mal ist die AfD mit ihrem jeweiligen Kandidaten gescheitert.
Nur einer hat es geschafft: AfDler Joachim Körner ist als Stellvertreter bestätigt worden. Ob das überhaupt geht, wenn es keinen Hauptvertreter gibt, ist allerdings unklar.
Die anderen Fraktionen änderten stattdessen gleich zwei Mal das Kommissionsgesetz, um den Ausschluss der AfD rechtlich abzusichern: Im April beschloss eine Mehrheit, dass Entscheidungen der Härtefallkommission fortan nicht mehr im Konsens getroffen werden müssen, sondern eine Zwei-Drittel-Mehrheit genügt. Nur zwei Monate später änderte die Bürgerschaft das Gesetz erneut: Damit das Gremium trotz der Personallücke, die durch die Abwesenheit der AfDler entsteht, arbeitsfähig ist, beschlossen die Fraktionen, dass es reicht, wenn vier von sechs Mitgliedern anwesend sind.
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Alexander Wolf, sagte der taz, man wolle die Ungleichbehandlung nicht länger hinnehmen. Mit der Klage bezieht sich die AfD auf ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten des Juristen Dietrich Murswiek, das zu dem Schluss kommt, die AfD sei im Recht. „Wir sind guten Mutes, dass die Klage erfolgreich sein wird“, sagte Fraktionschef Kruse. Welchen Kandidaten die Fraktion dann für die elfte Runde ins Rennen schicken will, nachdem bereits die Hälfte ihrer Mitglieder mindestens einmal abgelehnt wurde, darauf hat sich die AfD-Fraktion noch nicht geeinigt.
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