Was der Euro-Schutzschirm kann: Rettung im Ernstfall

750 Milliarden Euro stellt die EU für Rettungsmaßnahmen bereit. Wie geht das?

Was ist mit dem 750 Milliarden Euro-Schutzschirm möglich? Bild: dpa

BERLIN taz | Ab diesem Donnerstag wollen Vertreter der irischen Regierung, der Europäischen Union, des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Zentralbank (EZB) in Dublin darüber reden, wie Irland seine Schuldenkrise in den Griff bekommen kann. Ein Ergebnis könnte sein, dass Irland unter den sogenannten Euro-Schutzschirm schlüpft, der insgesamt 750 Milliarden Euro umfasst und zwei Stufen vorsieht. Was ist damit möglich?

Stufe 1: In ihrem Haushalt hat die EU 60 Milliarden Euro zur Rettung angeschlagener Staaten reserviert. Dieser Notfallfonds ist die erste Anlaufstelle für Hilfsanfragen.

Stufe 2: Reichen die 60 Milliarden nicht aus, kann eine im Frühsommer gegründete Zweckgesellschaft ins Spiel kommen, die ihren Sitz in Luxemburg hat. Sie kann verzinsliche Kredite von bis zu 440 Milliarden Euro gewähren.

Der IWF: Kombiniert würden die EU-Gelder mit zusätzlichen Hilfen des IWF, der insgesamt maximal 250 Milliarden Euro bereitstellt.

Bedingungen: Die Unterstützung gibt es nur, wenn sich das entsprechende Land einem Programm der beiden Geberinstitutionen unterwirft, das strenge finanz- und wirtschaftspolitische Auflagen vorsieht.

Ratingagenturen: Das Geld für die Kredite nimmt die Zweckgesellschaft am Kapitalmarkt auf. Dafür platziert sie dort über die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Anleihen. Die Staaten der Eurozone garantieren für den gesamten Kreditrahmen. So haftet kein einzelner Staat direkt für den anderen. Um am Kapitalmarkt gute Konditionen - also etwa niedrige Aufschläge - zu erzielen, ist die Zweckgesellschaft darauf angewiesen, dass die Ratingagenturen ihr die beste Bonitätsnote verleihen. Die bekäme sie aber nur dann ohne weiteres, wenn alle Eurostaaten ebenfalls ein AAA-Rating hätten. Derzeit gilt das nur für 6 der 16 Länder.

Garantierahmen: Eine Alternative ist eine Übersicherung der Kredite: Bei der Einrichtung des Rettungsschirms im Juni haben die Regierungschefs der Währungsunion deshalb beschlossen, für 120 Prozent der Kredite zu garantieren. Damit stünden sie für den Kreditrahmen von 440 Milliarden Euro mit 528 Milliarden in der Pflicht. Deutschland müsste entsprechend seinem Anteil am Kapital der Europäischen Zentralbank für 28 Prozent bürgen. Das wären bis zu 148 Milliarden Euro.

Unsicherheit: Ob die 20-prozentige Übersicherung für das Best-Rating reicht, ist umstritten. Die Wiener Zeitung berichtet, dass die Ratingagentur Moodys womöglich zusätzliche Einlagen in bar verlangen könnte. Ohne diese, heißt es, könnte die Zweckgesellschaft mit dem bisher vereinbarten Garantierahmen nur knapp über 250 Milliarden Euro vergeben.

Zusatzhilfen: Neben der gemeinsamen Unterstützung durch die Euroländer sind auch bilaterale Hilfen möglich. So hat Großbritannien, das nicht zur Eurozone gehört, dessen Banken aber besonders stark in Irland engagiert sind, angeboten, sich an Rettungsmaßnahmen zu beteiligen. BEATE WILLMS

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