Wahlergebnisse in Georgien: Verfassungsgericht weist Antrag auf Annullierung ab
Georgiens Präsidentin Surabischwili scheiterte mit einer Klage gegen das Wahlergebnis. Pro-europäische Proteste gegen den EU-Beitrittsaufschub dauern an.
Foto: Zurab Tsertsvadze/ ap
afp | Das Verfassungsgericht in Georgien hat einen Antrag auf Annullierung des Ergebnisses der Parlamentswahl Ende Oktober zurückgewiesen. Das Gericht erklärte am Dienstag, es habe die Klagen nicht angenommen, diese Entscheidung sei „endgültig“. Die Moskau-freundliche Regierungspartei Georgischer Traum hatte laut offiziellem Ergebnis eine deutliche Mehrheit bei der Wahl errungen, die Opposition spricht jedoch von Wahlbetrug und boykottiert das neue Parlament.
Die pro-europäische Präsidentin Salome Surabischwili hatte im vergangenen Monat über ihre Anwältin verkünden lassen, dass sie beim Verfassungsgericht Beschwerde eingelegt habe, „um das Ergebnis der Parlamentswahl vom 26. Oktober annullieren zu lassen“. Grund für die Beschwerde seien die „weit verbreiteten Verstöße gegen das Wahlrecht und das Wahlgeheimnis“.
Zuletzt gab es allabendlich pro-europäische Proteste in dem Kaukasusland. Sie begannen am Donnerstag und richteten sich insbesondere gegen den von Regierungschef Irakli Kobachidse angekündigten Aufschub der EU-Beitrittsverhandlungen des Landes bis 2028. Mehr als 220 Demonstranten wurden laut dem georgischen Innenministerium seit Beginn der Proteste festgenommen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurden am Montag 26 Menschen bei erneuten Protesten verletzt.
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