Vorteile für Corona-Immunisierte: „Derzeit“ gegen Impf-Privilegien
Die Bundesregierung diskutiert über ein Gesetz, das Vorteile für Geimpfte verbietet. Doch ist so ein Gesetz überhaupt nötig – und möglich?
Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD, sieht zwei mögliche Ansätze für ein gesetzliches Verbot von solchen privilegien für Geimpfte. Zum einen könnte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergänzt werden. Bisher verbietet es im privaten Sektor nur die Benachteiligung wegen der „Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“. Hier könnte eine „Impfung“ als neues Kriterium angefügt werden.
Möglich wäre es auch, so SPD-Mann Fechner, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verbieten, die eine Corona-Impfung zur Voraussetzung für bestimmte Dienstleistungen wie den Personentransport machen. Das Verbot würde dann bei der AGB-Kontrolle im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stehen.
Viele, die sich derzeit gegen Impf-Privilegien aussprechen, versehen dies allerdings mit der Einschränkung, dass solche Unterscheidungen nur „derzeit“ nicht angebracht seien. Der erste Grund dafür ist naturwissenschaftlicher Art. Noch ist unklar, ob Geimpfte nur selbst gegen die Krankheit geschützt sind oder ob sie nach der Impfung das Virus auch nichtmehr an andere weitergeben können. Hier wird erst im Februar mit verläßlichen Erkenntnissen zur Infektiösität (Ansteckungsfähigkeit) der Geimpften gerechnet.
Eine „Phantomdiskussion“?
Der zweite Grund für ein nur temporäres Privilegienverbot ist die Logistik. Es können nicht alle Menschen auf einen Schlag geimpft werden. Gesundheitsminister Jens Spahn hat deshalb in seiner Corona-Impfverordnung von Mitte Dezember eine klare Reihenfolge festgelegt. Zuerst kommen die über 80-Jährigen, die BewohnerInnen von Pflegeheimen und die Personen die dort arbeiten. Dann die über 70-Jährigen, Personen mit Trisomie 21, Demente und PolizistInnen.
Wer jünger ist als 60 Jahre, kommt erst in der vierten Stufe zum Zug. Solange aber ein Großteil der Bevölkerung noch gar keine Chance zur Impfung hatte, sollen die bevorzugten Kreise nicht auch noch Vorteile im Alltag haben. Diese Phase wird voraussichtlich bis zum Sommer dauern. Dann soll, so hofft Minister Spahn, allen Impfwilligen auch eine Dosis zur Verfügung stehen.
Jan Marco Luczak, der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, hält den Vorstoß der SPD für eine „Phantomdiskussion“ ohne praktische Relevanz: „Denn einem Clubbetreiber bringt es gar nichts, wenn er Achtzigjährigen, die in den nächsten Wochen und Monaten geimpft werden, den Zutritt erlauben würde, den feierwilligen Zwanzigjährigen, die noch keine Impfmöglichkeit haben, dagegen nicht“. Das gleiche gelte für Restaurants oder Supermärkte die wohl kein Interesse hätten, einen Großteil ihrer bislang noch nicht geimpften Kunden auszusperren, so Luczak.
Für eine vorsorgliche Regelung spricht jedoch, dass Geimpfte gegen staatliche Einschränkungen klagen können. So könnten geimpfte PolizistInnen und AltenpflegerInnen verlangen, dass die Ausgangssperren für sie nicht gelten. Um eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zu verhindern, müsste das Privilegienverbot deshalb vorher gesetzlich untermauert werden.
Allerdings werden die meisten Corona-Einschränkungen wohl ohnehin zurückgenommen werden, wenn es wieder wärmer wird und die vulnerabelsten Gruppen geimpft sind. Dann würde der Bedarf nach einer Vorzugsbehandlung für Geimpfte auch entsprechend zurückgehen.
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