piwik no script img

Vorschlag zu straffälligen FlüchtlingenAbschiebung ohne Prozess

Der CSU-Generalsekretär sorgt mit einer Forderung für Aufruhr. Politiker anderer Parteien empfehlen ihm einen Integrationskurs und den Blick ins Grundgesetz.

Immer für einen Vorschlag gut: Andreas Scheuer. Foto: dpa

Straubing dpa | In der Diskussion um den Umgang mit straffälligen Flüchtlingen hat CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer mit einem neuen Vorschlag für Empörung beim Koalitionspartner SPD gesorgt. Scheuer will Flüchtlinge, die eine Straftat begangen haben, auch ohne Prozess abschieben. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) konterte: „Wer verdächtige Flüchtlinge ohne Prozess abschieben will, hat offensichtlich nicht verstanden, dass wir in einem Rechtsstaat leben.“ Ähnlich äußerten sich auch die Grünen.

Hintergrund der Diskussion sind die massiven Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht in Köln. Dort hatten Gruppen von Männern vor allem Frauen umzingelt, begrapscht und bestohlen. Nach ersten Ermittlungsergebnissen waren die Täter überwiegend Nordafrikaner. Unter den Verdächtigen sind auch Asylbewerber. Als Konsequenz will die Bundesregierung die Ausweisung von kriminellen Ausländern und Asylbewerbern erleichtern.

Scheuer hatte der Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung gesagt: „Nicht erst das Strafmaß nach einer Verurteilung soll Grundlage für eine mögliche Abschiebung sein, sondern bereits ein Delikt. Wenn die Beweislage eindeutig ist, darf es keine Toleranz gegenüber Straftätern geben.“

SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel kritisierte, Scheuers Vorstoß laufe auf die Abschaffung rechtsstaatlicher Prinzipien für Flüchtlinge hinaus. „Andreas Scheuer braucht dringend einen Integrationskurs, um etwas über unser Grundgesetz zu erfahren“, sagte Schäfer-Gümbel der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Unschuldsvermutung

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter empfahl Scheuer ebenfalls, „einen Blick in unser Grundgesetz werfen, anstatt ständig darauf herumzutrampeln“. Die Unschuldsvermutung sei eines der Grundprinzipien eines jeden Rechtsstaates und gelte ausnahmslos für alle Menschen. Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki erklärte, der Vorschlag sei verfassungswidrig.

In Deutschland wird jeder Beschuldigte bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils als nicht schuldig angesehen, dementsprechend ist er zu behandeln. Die Unschuldsvermutung ist in Deutschland seit 1950 unmittelbar geltendes Recht, und zwar über Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Scheuer verteidigte sich am Donnerstagnachmittag gegen Kritik. „Rechtsstaatliche Prinzipien sind durch meinen Vorschlag nicht gefährdet.“ Jeder Asylbewerber könne gegen seine Ausweisung klagen. „Aber Fakt ist: Wir brauchen schnellere Asylverfahren, und Asylverfahren sollen bei Straftätern nicht durch langwierige Strafverfahren noch zusätzlich verlängert werden.“ Die Ausweisung sei ein präventives Handeln zur Gefahrenabwehr.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

29 Kommentare

 / 
  • Kommentar entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich.

  • Linke sind meine Lieblingsdemokraten. Immer wenn sich Vorschläge und Diskussionsbeiträge dezidiert gegen die anti-deutsche und linke Sicht der Dinge wendet wird auf das Grundgesetz und andere Gesetze verwiesen.

     

    Geht es hingegen um die Durchsetzung eigener Ansichten, ist das Verhältnis zu Recht und Ordnung, auch bzgl. der demokratischen Grundrecht, sehr viel taktischer und selektiver.

  • Die Gerichte werden überlastet mit der Migrantenproblematik und kümmern sich daher weniger um Steuer-Finanzdelikte.

     

    Müsste der CSU doch eigentlich in den Kram passen.

  • Ich habe die herzliche Bitte, den Herrn Scheuer nicht durch unziemliche Kritik so zu verprellen, dass er womöglich noch davonläuft. Menschen mit seinen ganz besonderen intellektuellen Fähigkeiten sind für das Amt eines CSU-Generalsekretärs unverzichtbar - wer außer ihm oder seinem gleichermaßen begabten Vorgänger Dobrindt könnte das geistige Niveau dieser Partei so gekonnt repräsentieren? Ich freue mich jedenfalls immer wieder aufs Neue, wenn ich ihn sehe.

  • Es ist in Deutschland Brauch und Sitte, daß in jeder politischen Diskussion die ultimative Maximaldummdreistheit vom jeweiligen CSU-Generalsekretär zu kommen hat. Nachdem Sigmar Gabriel aber mit seinem Residenzpflicht-für-Immer-Vorstoß gewissermaßen die Wiedereinführung der an die Scholle gebundenen Leibeigenschaft in Aussicht gestellt hat... was bleibt dem armen Scheuer da an noch dümmeren Forderungen übrig? Lagerschutzhaft, vielleicht.

    • @Wurstprofessor:

      Sehr geil auf den Punkt, ich schmeiß mich weg!

  • zum letzten Satz können Sie ja mal Herrn Rath fragen, der kennt sich sicher genug aus. Scheuer hat zur Einordnung der Ausweisung ganz einfach Recht, es ist ein präventives Instrument und da gibt es keine Unschuldsvermutung, weil Prävention sich auf die Zukunft bezieht.

     

    Was "Strafmaß" bedeutet, kann er dann gleich mit erklären.

    • @Dr. McSchreck:

      Sie haben aber nur halb recht. Richtig ist, dass "Abschieben" keine "Strafe" im formalen Sinn ist und deshalb auch Unschuldige abgeschoben werden dürfen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Menschen, gegen die lediglich ein Verdacht besteht aber nie ein rechtstaatlicher Prozess geführt wurde, kein Bleiberecht haben. Bleiberecht haben z.B. EU-Bürger_innen und eben auch Asylbewerber_innen. Diese kann man nicht einfach ohne belegten Grund ausweisen. Tourist_innen aus nicht EU-Ländern dagegen dürften ausgewiesen werden.

      Natürlich ist es auch richtig, dass die Verwaltung rechtswidrig handeln kann und dann die Betroffenen ggf. Gerichte anrufen um dieses rechtswidrige Verwaltungshandeln zu beenden. Dies macht die Verwaltung häufiger solange es noch einen Interpretationsspielraum zu geben scheint. Spätestens mit den ersten klaren Urteilen geht dies dann glücklicherweise überhaupt nicht mehr.

      • @Velofisch:

        es geht nicht um rechtswidriges Handeln. Der Grund der Ausweisung ist nie die Straftat selbst, sondern die Gefahrenprognose, dass die Sicherheit und Ordnung durch den Auszuweisenden gefährdet ist. Es kann also auch ohne jede Straftat oder eben auch vor Rechtskraft des Straf- Urteils ausgewiesen werden. Dagegen kann man sich dann vor dem Verwaltungsgericht wehren, das ist aber unabhängig vom Strafverfahren.

        • @Dr. McSchreck:

          Wenn Sie die präventive Ausweisung vertreten, würde ich gerne wissen, wohin ein hessischer CDU-Kommunalpolitiker und Rechtsanwalt, gegen den jetzt die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen Kindesmissbrauch und anderen schweren Delikten ermittelt, ausgewiesen werden soll.

  • 8G
    86548 (Profil gelöscht)

    bleibt ruhig, das ist alles nur show, es wird niemand abgeschoben werden

  • Bald mit neuer Webseite:

    justizabschaffen.de

  • Bescheuert ist verharmlosend bei den vielen Antidemokraten in der CSU. Scheuer zündelt und ich frage mich was er damit will außer die Lufthoheit über den latent faschistischen Stammtischen zu festigen.

    Es ist zu befürchten, dass diese Brandstifter der CSU weder zu jung noch zu dumm sind. Deshalb wären die öffentlich rechtlichen Medien gut beraten solche Ungeheurlichkeiten als das zu benennen was sie sind, große Schritte weg vom Rechtsstaat hin zu den totalitären Verhältnissen eines Polizeistaats, gefordert von einem demokratisch gewählten Abgeordneten! Das erinnert nicht nur zufällig an die Umtriebe bestimmter Leute in der Weimarer Republik.

    Höchste Zeit diesen Brandstiftern in den Arm zu fallen.

  • Recht hat er,der Mann aus Bayern.

    Wer Aufnahme oder gar Schutz

    bei uns sucht /erbittet,

    muss zwingend auf die Netiquette achten.

    Warum sollte ihm hier erlaubt sein,

    was bei ihm zuhause unter strafe steht?

    • @carl mumm von hopfensack:

      Darum gehts hier gar nicht.

  • CSU-Programm seit Karl dem Großen :

    "Rechts von der CSU gibt's nur die Wand !"

     

    Heißt heute , auf Führ... ääh Horstlbefehl , Parole : Die AfD muß an der Wand zerquetscht werden !

    Tja , die Unterhorstels müssen sich da eben jeden Tag was Griffiges für die Medienmeute einfallen lassen .

    Kamma nix machen . Meinungsfreiheit , Medien , Mediendemokratie ...

  • 2G
    24636 (Profil gelöscht)

    "auch ohne Prozess"

     

    Da wiehert das Pegida.

  • Der schon wieder! Da lobe ich mir doch das deutsche Fernsehen. Die feiern sich zwar auch ganz gerne sinnfrei selbst, senden das aber nicht auch noch in die Wohnzimmer der Republik. Es ehrt die Fernsehpreis-Verantwortlichen in meinen Augen irgendwie, dass sie dem deutschen Michel unterstellen, er wollte ihre Selbstbeweihräucherungsaktion nicht unbedingt live miterleben. Andreas Scheuer hat so eine hohe Meinung von seinem Publikum ganz offensichtlich nicht. Und das Schlimmste daran ist, dass er womglich sogar richtiger liegt.

  • juristisch hat der Mann am Ende des Artikels recht. Die Abschiebung ist keine Strafe, sondern eine Präventivmaßnahme, die völlig unabhängig von der strafrechtlichen Verurteilung aufgrund einer Gefahrprognose stattfindet. Man kann sie dann allerdings nicht auf die strafrechtliche Verurteilung stützen, es gibt aber auch andere Ausweisungsgründe.

  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    Scheuer sonnt sich in seiner Populistenrolle und Kollege Tauber (gleiche Brille) wird täglich prominenter, hat er doch schon eine griffige Zahl täglich Abzuschiebender hinausposaunt.

    Kann sein, dass beide zu jung sind für verantwortungsvolle Parteiämter.

    Oder zu dumm. Das ist noch gefährlicher.

  • 1G
    1714 (Profil gelöscht)

    Für die Medien ist es eine verzwickte Situation: solche Spinnereien einfach zu ignorieren (was allemal das beste wäre), das geht nicht. Aber es muß nicht so prominent behandelt werden. Eine Randnotiz reicht aus. Diesen rechtslastigen Hetzern gebührt nicht auch noch eine Plattform erster Klasse.

    • 5G
      571 (Profil gelöscht)
      @1714 (Profil gelöscht):

      CSU-Generalsekretäre waren immer schon berüchtigt für's ganz Grobe.

      Vorgänger Söder hat sich die Rolle immer noch nicht abgewöhnen können, so sehr prägt dieses Parteiamt.

  • Ja, das war die Meldung des Tages. Ein Großteil der Presse spielt zur Zeit ja das gleiche Spiel. Jede® Verdächtige mit Migrationshintergrund wird detailliert benannt. Auf den Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und Verurteilung wird kein Wert mehr gelegt. Hauptsache erst mal auf Seite 1 als Schuldig an den Pranger stellen und die Auflage steigern. Die Unschuldsvermutung scheint auch für manche Journalisten nicht zu gelten.

  • "Wolfgang Kubicki erklärte, der Vorschlag sei verfassungswidrig."

     

    Ja, klar. Deswegen kommt er ja auch aus der CSU.

     

    Die können alles. Ausser verfassungskonform.

    • @cursed with a brain:

      ja Kubicki, der sollte mal seinen eigenen lebenslauf und moral übertprüfen in anderen Demokratieen dürfte er max Wshlplakata aufstellen

  • Habs ja schon länger vermutet... irgendwo muss die Vokabel "bescheuert sein" ja herkommen...

    • @cursed with a brain:

      Schonn - hab ich auch gleich gedacht.

       

      Aber - ein Parteiausschlußverfahren -

      Da macht sich der Seehofer denn doch Nicht zum Vollhorst -...Ja wie?

      Isser schonn! - Auch wieder wahr.

    • 5G
      571 (Profil gelöscht)
      @cursed with a brain:

      Witzisch.

      No jokes with names!

      Übrigens gab es schon genauso Bescheuerte viele Generationen vor dem Herrn von der CSU.