Vorkaufsrecht in Xhain: Mieter gerettet
Günstige Wohnungen in der Cuvrystraße wurden an einen Investor verkauft. Der weigerte sich, die Auflagen des Bezirks zu erfüllen, und ist jetzt raus.
taz | Für die Mieter der Cuvrystraße 44 und 45 in Kreuzberg ist es eine erlösende Nachricht: Wie Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) am Montag der taz bestätigte, zog der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg am letzten möglichen Tag sein Vorkaufsrecht für die Nachkriegsbauten. Der Verkauf an einen Privatinvestor, den Berliner Immobilienmakler David Borck, ist damit verhindert. Stattdessen soll die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) zum Zuge kommen.
Noch Mitte September warb Borck an einem Runden Tisch um das Vertrauen der Mieter, die zum Teil noch für drei Euro pro Quadratmeter in dem Haus wohnen. Borck hatte sich mit der Voreigentümerin geeinigt, die Gebäude für 1,9 Millionen Euro zu übernehmen.
Die Auflage des Bezirks, für 20 Jahre auf teure Modernisierungen wie Fahrstuhleinbau, Wärmedämmung, zusätzliche Balkone und die Umwandlung in Eigentumswohnungen zu verzichten, lehnte er ab, und versprach dies nur für zehn Jahre. Die Abwendungsvereinbarung des Bezirks unterschrieb er nicht – stattdessen kündigte er an, gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts zu klagen.
Die Mieter der 30 Wohnungen hatten befürchtet, schon bald aus ihren Wohnungen verdrängt zu werden. Ursprünglich wollten sie ihre Häuser selbst erwerben, doch die Voreigentümerin, die die Gebäude kurz zuvor geerbt hatte, zog trotz anders lautender Absprachen den Verkauf an Borck vor. Dagegen hatte die Mieterschaft unter anderem in einer Kundgebung zusammen mit der Initiative Bizim Kiez demonstriert.
Auch in der Matternstraße 4 in Friedrichshain hat der Bezirk mehr als 30 Wohnungen durch das Vorkaufsrecht geschützt, wie Baustadtrat Schmidt der taz sagte. Zwischenzeitlich drohte dies am hohen Verkaufspreis – eine Luxemburger Firma wollte 5,1 Millionen Euro zahlen – zu scheitern. Der Bezirk hat sein Vorkaufsrecht damit bereits neun Mal ausgeübt. Hinzu kommen diverse Fälle, in denen Käufer die Abwendungsvereinbarung des Bezirks unterschreiben. Bei zwei weiteren sei dies jüngst geschehen, so Schmidt.
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